Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 25. (1972) - Festschrift für Hanns Leo Mikoletzky

FIEDLER, Rudolf: Österreichische Nationalbibliothek (Hofbibliothek) und Österreichisches Staatsarchiv

Österreichische Nationalbibliothek (Hofbibliothek) und Österreichisches Staatsarchiv Wichtigste Daten zur Abgrenzung ihrer Bestände im Laufe ihrer Geschichte Von Rudolf Fiedler (Wien) In der öffentlichen Meinung gelten Archiv und Nationalbibliothek, wie aus der öfters auch von Gebildeteren gestellten Frage nach dem Wesen einer Nationalbibliothek herauszuhören ist, als nahezu identische Begriffe. Tatsächlich finden sie primär ihr Gemeinsames im Sammeln. Inventarisieren bzw. zusätzlichen Katalogisieren, Bewahren und Er­schließen von Schrifttum und Kulturdokumenten; somit trifft die so oft zitierte schöne Charakteristik Arthur Schopenhauers, die Bibliotheken seien das papierene Gedächtnis der Menschheit, voll und ganz auch auf die Archive zu, wie schon Alphons Lhotsky aus profunder Kenntnis beider Institutionen betonte. Der wesentliche Unterschied zwischen Archiv und Bibliothek liegt wohl in der Herkunft und Zweckbestimmung ihres Sammelgutes: hier hauptsächlich der Niederschlag staatsmännischer Poli­tik und administrativer Behördenwirksamkeit in Urkunden, Akten, Er­lässen, Bescheiden, Geschäftsbüchern — dort die Sammlung von Hand­schriften religiösen, schöngeistigen, wissenschaftlichen Inhalts und der ihnen adäquaten, aber in großer Zahl vervielfältigten Druckwerke. Diese Teilungsregel hat sich, nur in wenigem unterbrochen, auch bei den zwei großen Bewahrern österreichischen Schrifttums ausgebildet und bewährt — seit der Zeit, als die CaSa de Austria Trägerin des alten Reiches war, bis in das österreichische Kaisertum und die Bundesrepublik: auf der einen Seite die Wiener Hofbibliothek bzw. die Österreichische Nationalbibliothek mit ihrem Pflichtexemplarrecht für österreichische Publikationen, auf der anderen Seite das österreichische Staatsarchiv als Zentralfundus aller historischen, politisch und rechtlich relevanten Be­hördenschriftstücke außenpolitischer wie innerstaatlicher Natur. Es ist nicht möglich, im Rahmen dieses kleinen Beitrages die jahrhundertealten Beziehungen zwischen der Hofbibliothek und dem Haus-, Hof- und Staatsarchiv — die anderen Teile des Österreichischen Staatsarchivs kom­men hiebei wohl nicht so sehr in Betracht — in ihrer vollen persön­lichen und sachlichen Intensität aufzuzeigen. Sie können aus den Akten der Hofbibliothek ersehen werden und insoweit sind sie in der Geschichte

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