Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 25. (1972) - Festschrift für Hanns Leo Mikoletzky

WAGNER, Walter: Archiv und Registratur der Akademie der bildenden Künste in Wien

46 Walter Wagner nächst im Juli 1848 provisorischer Sekretär unter Beibehaltung seiner bis­herigen Tätigkeit, trat im November 1850 wegen der Auflassung des Sekretariates in seine frühere Stellung zurück31), bis schließlich mit 1. Jänner 1852 die Stelle eines Aktuars der Akademie systemisiert wur­de 32 33). Dessen Aufgaben waren die Kanzleigeschäfte, Protokollieren, Ex­pedieren und Registrieren sowie Abfassung von zugewiesenen Geschäfts­stücken. Im Oktober 1854 wurde der Titel dann mit gleichzeitiger Er­höhung des Gehaltes in „Kanzleivorstand“ umgewandelt83). Mit Erlaß vom 9. Mai 1854 34) hatte der Aktuar eine Instruktion erhalten, die sich jedoch auf die eben erwähnten Kanzleigeschäfte beschränkt. Der § 8 erwähnt die Verwahrung der Akten sowie die Sammlung und alphabeti­sche Bezeichnung aller normierenden Anordnungen, welche nicht durch Gesetzblätter kundgemacht wurden. Interessanter ist lediglich der § 9: „Wenn sich mit der Zeit wegen allzugroßer Anhäufung der Akten eine Ausscheidung und Vernichtung der unbrauchbaren als nothwendig darstellen sollte, so ist hierüber die Weisung des Directorates einzuholen, ohne deßen An­ordnung kein Aktenstück beseitiget werden darf.“ Im Jahre 1855 erhielt das Archiv einen wichtigen Zuwachs. Kassa­offizial Friedrich Fink hatte ihr drei Aufnahmsprotokolle für die Zeit 1735—65, 1765—95 und 1797—1850 vermacht35). Die Verwahrung der Akademiematriken durch den ständigen Sekretär scheint also nicht streng durchgeführt worden zu sein. Der neue Statutenentwurf von 18 6 4 36) sieht wieder einen Sekretär vor, dem unter anderem die Verwahrung des Siegels, der Akten der Akademie und wichtigerer Dokumente sowie die Leitung der Kanzlei obliegen sollten. Das 1865 erlassene Statut37) beschränkt sich im § 16 auf die Nennung des Sekretärs als Kanzleileiter sowie eines Kanzlisten und zu­gleich Rechnungsführers unter dem Hilfspersonal und schreibt ersterem vor, das Protokoll in den Sitzungen zu führen sowie die Konzepts- und sonstigen Kanzleigeschäfte zu erledigen. In dem Statut von 187 2 38) ist gar nur mehr von „administrativen Geschäften“ die Rede und das pro­visorische Reglement für den Sekretär 39) erwähnt nicht einmal die Auf­bewahrung der Akten. Auch in der Folgezeit wird das Archiv nicht mehr genannt, es ge­31) Akten 1850/51 Nr. 17. 32) Akten 1850/51 Nr. 95. 33) Akten 1854/55 Nr. 12. 34) Akten 1853/54 Nr. 215. 35) Jetzt Metriken Band 1 b, 2 und 7 — Ratsprotokolle 1855 Nr. XV von Mai 22. 36) Akten 1864/65 Nr. 52 und Miscellanea F. II. 37) Abgedruckt bei L ü t z o w Geschichte 166 ff. 38) Abgedruckt ebenda 170 ff. 3») Akten 1872 Nr. 273.

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