Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 25. (1972) - Festschrift für Hanns Leo Mikoletzky
FICHTENAU, Heinrich: Archive der Karolingerzeit
Archive der Karolingerzeit 23 Pfalzen Bestände von Archivalien verblieben warens6). Es wird dem Kanzler unterstellt gewesen sein37). Ob es unter den Notaren und der „turba scriptorum“ des Hofes eigene mit der Verwaltung der Archivalien betraute Personen gab, muß fraglich bleiben 38). Ebenfalls unsicher ist, ob ein eigenes „Kammerarchiv“ der königlichen Güterverwaltung bestand 39). Da schon die Kapitularien, wie es scheint, nicht vollzählig und in guter Ordnung im Palastarchiv zu treffen waren 40), mag es sein, daß die Abrechnungen mit den Domänen noch weniger gut archiviert wurden. Die Umstellung auf eine wenigstens zum Teil schriftliche Verwaltung war ein Problem, das sich nicht in kurzer Zeit und mit kaum zureichenden Kräften einwandfrei bewältigen ließ. Man hatte immerhin sehr viel erreicht gegenüber den Zeiten, da von einem königlichen Archiv nicht die Rede war und die Urkunden zum „Schatz“ gerechnet wurden 41). Die Lage war auch viel besser als später im Hochmittelalter, da es niemals ein „Reichsarchiv“ gegeben hat 42). Von den Beständen des Palastarchivs haben sich keine Zeugnisse erhalten, und ebenso erging es fast allen nichtkirchlichen Archiven dieser Epoche. Es ist z. B. eine völlige Ausnahme, daß wir die Originale eine»- Urkundensammlung besitzen, die im heutigen Vorarlberg der Schultheiß Folcwin (817—826?) über seine Gütertransaktionen anlegte43). Nur deshalb konnte sie sich erhalten, weil sie später einem Klosterarchiv, jenem von St. Gallen, ein ver leibt wurde. Untergegangen sind auch die Archive der städtischen Behörden, die seit antiker Zeit Rechtssicherheit durch Eintragung in die Gesta municipalia gewährten44). Das Verfahren war * 60 61 62 63 36) Vgl. Bresslau XJL 12 164; danach tw. wörtlich, jedoch vergröbernd Adolf Brenneke Archivkunde, bearb. v. Wolfgang Leesch (Leipzig 1953) 117: „Als Aachen unter Karl dem Großen in den letzten Jahren zur festen Residenz wurde, entstand dort ein Auslesearchiv (!), das wahrscheinlich mit der Hofbibliothek verbunden war, nach päpstlichem Vorbild (!).“ 37) G a n s h o f Kapitularien 103. 38) G a n s h o f Usage de l’écrit 21 machte auf einen „scriniarius“ aufmerksam, an den Alchvine einen Brief (n. 73) schrieb. Hier scheint doch der römische „scriniarius“ Pate gestanden zu haben, wenn das Wort auch — da „scrinium“ auch in der Hofsprache für das Palastarchiv gebraucht wurde — auf archivarische Tätigkeit verweist. 39) Ebenda. 60) Bresslau UL 12, 164. 61) MGH DD 1, ed. Georg Heinrich P e r t z (Hannover 1872) 60 n. 67 (Childebert III. für St. Denis, 695): „duas precepcionis uno tenure conscriptas exinde fiere iussimus; una in arce basilice sancti Dionisii resediat, et alia in tessaure nostra.“ Bresslau UL 12, 162f. 62) Darüber vgl. zuletzt Heinrich A p p e 11 Die Reichsarchive in den frühstaufischen Burgunderdiplomen in Festschrift Hans Lentze (Forschungen zur Rechts- u. Kulturgeschichte 4, Innsbruck—München 1969) 1 ff. 63) Darüber vgl. Heinrich Fichtenau Das Urkundenwesen in Österreich vom 8. bis zum frühen 13. Jahrhundert (MIÖG Erg.-Bd. 23, 1971) 39 ff. 66) Leopold Wenger Die Quellen des römischen Rechts (österr. Akademie