Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 25. (1972) - Festschrift für Hanns Leo Mikoletzky

FICHTENAU, Heinrich: Archive der Karolingerzeit

Archive der Karolingerzeit 21 gelehrter Bauherr am Werk, Abt Ansegis, der Kapitulariensammler und Erneuerer dreier Klöster im Sinne der vom Hofe gewünschten Tendenzen. Im Umkreis der Reform und „Renaissance“ gab es sowohl für die Bibliothekare, als auch für die Verwalter des Archivgutes viel Schreib­arbeit; nicht überall wird dafür ein eigenes „scriptorium“ als Lokal bestanden haben. Die Ordnungsarbeiten des Archivars zeigen sich an den Rückvermerken karolingischer Zeit, etwa in St. Gallen und in Fulda 27 *), und in umfangreichen Abschriften, sei es einzelner Stücke — vor allem der Klosterprivilegien —, sei es in Form von Cartularien oder Traditions­büchern. Wenn die Blüte der geistigen Interessen umfangreiche Brief­wechsel begünstigte, wird dieser Schatz im Archiv aufbewahrt und am ehesten dort abgeschrieben worden sein. Zwei der drei ältesten Hand­schriften der Briefe des hl. Bonifatius wurden in Fulda hergestellt, und eine weitere Sammlung von Briefen der Äbte des 9. Jahrhunderts stammt wahrscheinlich von jenem Fuldaer Mönch Rudolf, unter dessen Leitung das älteste Cartular des Klosters entstand 2S). Dazu kommen Abschriften und Sammlungen wie jene des Ansegis, solche von Synodalakten und so manches andere. Da allzumeist die Originale untergegangen sind, verdan­ken wir dieser Tätigkeit der Archivare einen großen Teil unseres Wissens um die karolingische Epoche. Was im Reich Karls des Großen und seiner Nachfolger vor sich ging, empfing die stärksten Impulse vom Hof, und zwar vor allem seit jenem Zeitpunkt, da das „Wanderkönigtum“ zu Ende ging und Aachen die feste Residenz Karls bildete. Aus der Wanderzeit fehlen Nachrichten über die Verwahrung der königlichen Archivalien; es kann kaum anders gewesen sein, als daß ein Teil von ihnen mitwanderte, der andere — vielleicht größere — Teil in königlichen Pfalzen verwahrt blieb, die Aufenthalts­orte des Hofes waren. In der Literatur, die sich mit den Fragen um das „Pfalzarchiv“ oder die Pfalzarchive im Zusammenhang der Kapitularien­forschung näher befaßte29), wird dazu wenig gesagt. Klar ist man sich darüber, daß später Aachen Sitz des „archivum palatii“ war, obwohl dies nirgends ausdrücklich in den Quellen gesagt wird. Unklar bleibt einiges die „domus cartarum“ unter den Strich gesetzt, zu Unrecht; vgl. Watten- bach-Levison-Löwe Deutschlands Geschichtsquellen im Mittelalter 3 (Weimar 1957) 344 Anm. 169. 27) Für St. Gallen vgl. oben Anm. 12 und 16. Edmund E. Stengel und Oskar Semmelmann Fuldensia IV: Untersuchungen zur Frühgeschichte des Fuldaer Klosterarchivs in Archiv für Diplomatik 4 (1958) 120 ff. 28) Ebenda 157, 170. ") Vgl. vor allem Francois Louis G a n s h o f Charlemagne et l’usage de l’écrit en matiére administrative in Le Moyen Ágé 57 (1951) 20 ff; Was waren die Kapitularien? (Weimar 1961) 103 ff, hier 103 Anm. 272 ältere Literatur; Reinhard Schneider Zur rechtlichen Bedeutung der Kapitularientexte in DA 23 (1967) 286 ff.

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