Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 25. (1972) - Festschrift für Hanns Leo Mikoletzky
FICHTENAU, Heinrich: Archive der Karolingerzeit
20 Heinrich Fichtenau „Kasse“ eines Klosters oder Bistums verwendet, die Institution, an die Geldstrafen zu zahlen waren 22). Diese Spezialbedeutung des Wortes läßt sich bei Agnellus näher erfassen, der unter Ludwig dem Frommen über die Zeit des Erzbischofs Maurus schrieb. Damals, im 7. Jahrhundert, erhielt von den ravennatischen Besitzungen in Sizilien 15.000 Solidi jährlich die byzantinische Zentralverwaltung in Konstantinopel, „et sedecim milia in archivo ecclesia deportavit“ 23). Gerade aus Agnellus erfahren wir, was bei dem oben zitierten Brand des Archivgebäudes der Plünderung ausgesetzt war: Nicht Geld, das wohl kaum dort verwahrt wurde, sondern der Urkundenbestand. Was zu der besonderen Verwendung des Begriffes führte, bleibt ungewiß; immerhin denkbar wäre seine Ableitung aus „arca“ im Sinne von „Geldtruhe, Kasse“. Dies paßt auch zu „deportavit“. Das Archiv heißt während der Karolingerzeit für gewöhnlich „archivum“, ohne daß wir an Bedeutungen denken müssen, die von dem heutigen Gebrauch abweichen. Dies gilt wohl auch für die Erzählung, Erzbischof Ebo von Reims habe das „archivum ecclesiae tutissimis aedificiis cum cripta“ errichtet, „ubi multorum tam apostolorum quam ceterorum sanctorum condita pignera reservantur“ 24). Da die Krypta ein geweihter Raum war, dessen Entehrung — wie wir anschließend erfahren — durch eine Wundererscheinung geahndet wurde, wird die Verbindung mit dem Archiv wohl aus Erwägungen der Nützlichkeit zustande gekommen sein: Auch die Urkunden im Oberstock waren gegen Einbruch gesichert. Eine Gleichung „archivum“ = Krypta scheint sich erst um das Jahr 1073 zu zeigen25), wohl basierend auf der Gleichsetzung von „arca“ mit „Heiligenschrein“. In Reims nahmen die Archivalien also immerhin das obere Stockwerk eines kapellenartigen Baues ein. Bei der Bedeutung des Erzbistums verwundert dies nicht, eher erstaunt eine andere Nachricht: In dem Kloster Fontenelle (Diözese Rouen) wurde einerseits ein „Haus“ für die Bücher, andererseits eine „domus cartarum“ erbaut, ohne daß die Urkundenbestände außergewöhnlich groß gewesen sein können26). Hier war ein 22) MGH D. Kar. I 123 für das Kloster St. Marcel bei Chälon (779): „ut duas partes in archevum ipsius monastirii reddat ...“. Ludwig der Fromme für Cambrai (816), Böhmer-Mühlbacher Reg.2 612, MGH SS 7, 416 (Gesta episcoporum Cameracensium I c. 39); die Stelle wohl auf Grund des verschollenen Diploms Karls d. Gr. für Cambrai stilisiert: „ut duae partes in archivum ipsius aecclesiae admittantur, et tertiam fiscus regalis recipiat“. Auf diesem Text beruht wiederum das D. Arnulfs 127 für Cambrai. 2S) Agnellus 350 c. 111. 24) Historia Remensis ecclesiae in MGH SS 13 (Hannover 1881) 467 Z. 13 f. 25) Miracula s. Adalhardi Corbeiensia in MGH SS 15/2 (Hannover 1888) 865 Z. 41: „Qui cum magno honore ... repositus in archivo aecclesiae, ipsam sua decoravit praesentia ...“. 2«) Gesta abbatum Fontanellensium in MGH Scriptores rerum German. (Hannover 1886) 55 f. Der Herausgeber S. Loewenfeld hat die Stelle über