Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 25. (1972) - Festschrift für Hanns Leo Mikoletzky
FICHTENAU, Heinrich: Archive der Karolingerzeit
Archive der Karolingerzeit 19 nur Sinn hatten, wenn man keine Urkundenhüllen verwendete. Solche Cartae, in Stößen oder gebündelt, wurden am besten in „armaria“ verwahrt. Althochdeutsche Glossen übersetzen das Wort mit „puahscrini“ 17). Der Übergang vom Papyrus zum Pergament, vom überquellenden „Bürostil“ zur Kürze, vom städtisch zum ländlich orientierten Urkundeninhalt, dies und manches andere steckt hinter den eben beschriebenen Äußerlichkeiten. Für unsere Fragestellung wichtig ist die Tatsache, daß in St. Gallen und anderswo dieselben Mönche Bücher wie Urkunden schrieben und daß sich die Urkundenschrift stark an jener der Bücher orientiert. So kann es nicht verwundern, wenn einerseits noch öfter das „armarium“ in Verbindung mit den Urkunden gebracht wird 18) und wenn andererseits „archivum“ einen Ort bedeutet, an dem Bücher aufgestellt sind 19). Die Bibliothek konnte wiederum mit anderen Lokalitäten vereint werden, wenigstens dort, wo der Bücherschatz klein war. Bei seiner Sorge um das „monasteriolum“ der hl. Maria bei Le Mans beschäftigte sich Bischof Aldrich mit dessen Archivalien „in vestigario sive armario praedictae aecclesiae“ 20): Man wird sich wohl eine Sakristei vorzustellen haben, die neben liturgischen Gewändern, Gefäßen und der bescheidenen Bibliothek auch die „tradiciones et precarias sive privilegia et strumenta ... car- tarum“ enthielt. Im übrigen scheinen für die Gleichung „armarium“ = Schatz(kammer) nur Belege aus nachkarolingischer Zeit vorzuliegen 21 *). Ob es damals eine Gemeinschaft von Schatzkammer und Archiv gab, unter Ausgliederung der Bibliotheksbestände, bleibt fraglich. Während der „Schatz“ vor allem Wertgegenstände verschiedener Art umfaßte, findet sich in einigen Diplomen der Karolingerzeit „archivum“ für die 1 e Die Rückvermerke der älteren St. Gallér Urkunden (Mitteilungen zur vaterländischen Geschichte 45, 1966). Die Rückvermerke der bis 1100 entstandenen Urkunden bietet das Facsimilewerk von Otto P. Clavadetscher und Paul Staerkle Die Dorsualnotizen der älteren St. Gallér Urkunden (Urkundenbuch der Abtei St. Gallen, 2. Erg.-Heft, St. Gallen 1970). 17) Mittellat. Wörterbuch 1 col. 960. 18) So ist in einer anonymen Visio Karoli Magni von einer bischöflichen Denkschrift die Rede, „quae adhuc in armario sancti Martini (in Mainz) scripta continetur.“ Monumenta Carolina, ed. Philippus J a f f é (Bibliotheca rerum Germanicarum 4, Berlin 1867) 704. 19) Rundschreiben (um 835) des Abtes Hilduin von St. Denis, MGH Epistolae 5 (Karol. 3, Berlin 1899) 337 n. 21: „Ipsorumque librorum plenitudinem, si indiguerit, mutuare ab archivo ecclesiae nostrae quibit“. Mönch Heiric von Auxerre (ca. 873/877) über den hl. Germanus, MGH Epistolae 6 (Karol. 4, Berlin 1925) 124 n. 10: „Siquidem, ut in nostrae arcivis ecclesiae annotatum reperitur, beatissimo Germano rebus exempto humanis, in episcopatum suffectus Alo- dius ...“. 20) Gesta Aldrici episcopi Cenomannensis in MGH SS 15/1 (Hannover 1887) 315 c. 12 (2. Hälfte 9. Jh.). 21) Mittellat. Wörterbuch 1 col. 961 bringt Beispiele ab dem 12. Jahrhundert. Fehlt bei Niermeyer (oben Anm. 5). 2*