Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 25. (1972) - Festschrift für Hanns Leo Mikoletzky
OESTREICH, Gerhard: Zur parlamentarischen Arbeitsweise der deutschen Reichstage unter Karl V. (1519–1556). Kuriensystem und Ausschußbildung
Zur parlamentarischen Arbeitsweise d. deutschen Reichstage unter Karl V. 235 und einem (oder zwei) Städteboten43), der Kleine Ausschuß aus 13 Mitgliedern: sechs kurfürstlichen Kanzlern oder Räten, sechs fürstlichen Kanzlern oder Räten, je einem Abgeordneten der Prälaten, Grafen und Städte. Dieser Kleine Ausschuß war ein typischer Akademiker-Ausschuß: alle 13 hatten studiert, darunter waren fünf Doktoren44 45). Für die Revision der Kammergerichtsordnung schlug man sofort im Großen Ausschuß einen Ausschuß „von den gelerten“ vor, der zunächst abgelehnt, später vom Kleinen Ausschuß als Unterausschuß eingesetzt wurde. Der Kleine Ausschuß konnte daher sehr schnell dem Großen seinen Entwurf der Kammergerichtsordnung zur Beratung vorlegen 43). Für den Reichstag von 1522 unterrichten uns die Reichstagsakten anhand des Protokolls eines Mainzer Rates, das geradezu eine Aufzeichnung über das gesamte Ausschußwesen der zweiten Nürnberger Reichsversammlung genannt werden kann 46). Zur Bildung des Großen Ausschusses 1526, der 21 Mitglieder umfaßte, ernannte jeder Kurfürst einen seiner Räte 47 *). Als die beiden Vertreter der Städte wurden die Gesandten der angesehensten Reichsstadt auf der rheinischen und auf der schwäbischen Bank, Straßburg und Nürnberg, nominiert. Dagegen ergab sich bei der Bestellung der 13 Mitglieder des Fürstenrats eine Schwierigkeit. Hier sollten zwei geistliche und zwei weltliche Fürsten in Person, je drei Räte beider Gruppen, ein Vertreter der Prälaten und zwei der Grafen dem Ausschuß angehören. Dies führte zu einem interessanten Wahlgang, den der Geschichtsschreiber des Reichstags anschaulich schildert. Der badische Kanzler leitete die Wahl bei den weltlichen Fürsten. „Er umgab sich mit einigen anderen Räten und nahm einen Zettel vor, auf welchem die sämtlichen Namen verzeichnet standen. Nun trat jeder Wahlberechtigte heran und wählte zwei Fürsten und drei Räte oder Botschafter, zu deren Namen dann jedesmal ein Strich gemacht wurde“. Dasselbe Verfahren fand unter den geistlichen Fürsten wie unter den Prälaten und den Grafen statt. Das Prinzip war also, daß die Stände jeweils selbst ihre Vertreter wählten. Das galt nicht nur für den Großen Aus43) RTA 2, 161: „und sollt jeder Churfurst zwen rett und jeder furst einen ratt mit im nemen“. Da der Ausschuß zur effektiven Arbeit so schon wieder zu groß wurde, setzte man einen Kleinen Ausschuß ein. 44) RTA 2, 162 f. Namentliche Anführung aller Mitglieder. Ein weiteres Beispiel reiner Juristen-Ausschüsse: Der Kurfürstenrat bildet für den Religionsfrieden 1555 einen eigenen Ausschuß aus 6 Juristen, 2 Lie. jur. und 4 Doktoren. Druffel-Brandi Briefe 722 Anm. 1. 45) RTA 2, 234 ff. Dort auch Nachrichten über die Beratung des Landfriedens und der Polizeiordnung, Entwürfe des Kleinen Ausschusses zum Prozeßrecht, zur Halsgerichtsordnung, über Bearbeitung von Supplikationen durch Kleinen und Großen Ausschuß usw. 46) RTA 3, 281—311, 282 Anm. 1 sind die Mitglieder von weiteren 20 Ausschüssen, Unterausschüssen und Spezialkommissionen aus dem Protokoll zusammengestellt. Der Mainzer Reichskanzlist scheint für die Ausschüsse verantwortlich gewesen zu sein. 47) Die Namen bei Friedensburg Reichstag 1526 334. Dort weiterhin 335 ff die anderen Mitglieder des Großen Ausschusses und Schilderung des Wahlvorganges. Für die Prälaten tritt fast ständig Abt Gerwig von Weingarten sowohl im Fürstenrat wie in den Ausschüssen hervor, bei den Grafen Bernhard von Solms und Georg von Wertheim. Es gab eine sichtbar zu belegende Kontinuität der Person in fast allen Geschäften gerade bei den sogenannten Ständen; die personale Formel für den Reichstag lautete: Kurfürsten, Fürsten und Stände.