Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 25. (1972) - Festschrift für Hanns Leo Mikoletzky
OESTREICH, Gerhard: Zur parlamentarischen Arbeitsweise der deutschen Reichstage unter Karl V. (1519–1556). Kuriensystem und Ausschußbildung
Zur parlamentarischen Arbeitsweise d. deutschen Reichstage unter Karl V. 225 fürsten aus früherer Zeit; 1544 ließen fast alle Kurfürsten durch ihre anwesenden Räte protokollieren * 17). In der zweiten Kurie des Reichstags, dem Fürstenrat, waren die geistlichen und weltlichen Fürsten sowie Prälaten und Grafen zusammengeschlossen. Wir zählen 29 (1521) bis 32 (1555) anwesende weltliche Fürsten. Auf den Reichstagen erschienen auch weitere Mitglieder dieser Fürstenfamilien, ohne daß ihnen ein Votum zustand. Die geistlichen Fürsten hatten bis zum Ende des Reiches die Oberhand. Die Prälaten, d. h. die Reichsäbte usw. führten insgesamt nur eine gemeinsame Stimme, die Reichsgrafen zwei. Es sind die sogenannten Kuriatstimmen — Prälaten und Grafen waren in je einer besonderen Kurie zusammengeschlossen — gegenüber den Virilstimmen der Kurfürsten und Fürsten. Eine schriftlich fixierte Sessionsordnung gab es in der Fürstenkurie nicht17a). Der Bank der geistlichen Fürsten stand die weltliche Fürstenbank gegenüber. Auf der geistlichen Bank saß auch der Erzherzog von Österreich, der mit dem Erzbischof von Salzburg alternierend den Vorsitz im Fürstenrat führte. Der Erbmarschall von Pappenheim als Organ des Reichserzmarschalls übte jedoch das Recht der Umfrage, die nach dem Rang der Stände erfolgte. Dem Rang entsprach die Session, die Sitzfolge auf den Bänken. Daher erklärt sich ein großer Teil der ständigen Sessionsstreitigkeiten, denn keiner der Reichsstände wollte an Gewicht seiner Stimme verlieren und die Chance vertun, durch frühzeitige Abgabe seines Votums möglichst viele Mitstände beeinflussen zu können. Offizielle Protokolle des Fürstenrats besitzen wir wie bei den Kurfürsten nur aus den letzten Reichstagen unseres behandelten sehen bzw. des sächsischen Kurfürsten zu Protokoll nehmen. Von Rucker stammt ein anscheinend gleichzeitig nachgeschriebenes Protokoll über die Verhandlungen des Reichstags, der Kurfürsten und der Ausschüsse von 1526; Friedensburg Reichstag 1526 323 Anm. 1 (Voten mit Begründung!), 495. Von Rucker existiert auch das Protokoll des Reichstags von 1529. Es ist aber „beträchtliche Zeit nach den Ereignissen niedergeschrieben“. „Ob echte Protokolle zugrunde lagen?“, fragt der Herausgeber der RTA 7/1, 949. 17) Gerhard Seeliger Erzkanzler und Reichskanzleien. Ein Beitrag zur Geschichte des deutschen Reiches (Innsbruck 1889) 132 Anm. 4. Zahlreiche Auszüge der interessanten, offiziellen kurmainzischen Kurfürstenratsprotokolle aus den 40er und 50er Jahren sind erstmals gedruckt in Urkunden und Aktenstücke des Reichsarchivs Wien zur reichsrechtlichen Stellung des Burgundischen Kreises 1—2, bearb. von Lothar Groß und Robert Lacroix (Wien 1944/45) passim, für den Monat April 1548: 3., 4., 11., 13., 14., 16., 28., 30. April. Am 3. April fand eine Grundsatzdiskussion darüber statt, ob ein Ausschuß, die Kurfürsten persönlich oder ihre Räte eine kaiserliche Denkschrift über den Burgundischen Kreis beraten sollten: ebenda 313. Dort 314 die interessante Bemerkung, daß die „verordneten der Stende“, des Fürstenrats, von einem kurmainzischen und pfälzischen Rat „vor der tür“ beschieden werden. 17a) Waldemar D o m k e Die Viril-Stimmen im Reichs-Fürstenrath von 1495—1654 (Untersuchungen zur Deutschen Staats- und Rechtsgeschichte 11, Breslau 1882); Alois Meister Die Entstehung der Kuriatstimmen in Historisches Jahrbuch 34 (1913) 828—834, bes. 828—832, allerdings nur für die gräflichen Kuriatstimmen. Beide Themen verdienten eine neuere Spezialuntersuchung. Letzter Druck der hier wichtigen Matrikel der Reichsstände von 1521 in Gebhardt-Grundmann Handbuch der deutschen Geschichte 92 (Stuttgart 1970) 769—781. Mitteilungen, Band 25 15