Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 25. (1972) - Festschrift für Hanns Leo Mikoletzky

SPĚVÁČEK, Jiří: Das Eingreifen König Johanns von Böhmen in die Praxis des Notariatswesens in Parma

Eingreifen König Johanns von Böhmen in die Praxis des Notariatswesens 211 Papsturkunden zeigt jedoch, daß in diesem Bereich des europäischen Spannungsfeldes ökonomische und vor allem machtpolitische Fragen im Vordergrund standen, bei deren Lösung der erste Luxemburger auf dem böhmischen Throne ein gewisses Gleichgewicht in der damaligen mittel­europäischen Politik schon früher herzustellen versucht hatte. Der erhaltenen Originalurkunde König Johanns ist die Andeutung zu entnehmen, daß ihm zu diesem Zeitpunkt daran gelegen war, die politi­sche Situation nicht nur mit Gewalt zu ändern, sondern auch durch ange­messene und allseitige Verwaltungsmaßnahmen zu verbessern. Wie aus dem Kontext der Urkunde hervorgeht, besaßen die öffent­lichen Stadtnotare in Parma in ihrer Geschäftspraxis nicht gerade die allerbesten Erfahrungen. Dieser Zustand barg bestimmte Gefahren für die Rechtssicherheit der Stadtbürger in sich, die sich in ihren Rechtsangele­genheiten gerade an die Notare der Signorie Parma um Hilfe wandten. In Italien standen die Notare schon in der Mitte des 13. Jahrhunderts in einem sehr engen Verhältnis zur städtischen Verwaltungsorganisation. Daher waren sie auch mit der Führung der Stadtbücher vertrautI0 11). Zum Schutz ihrer Standesinteressen vereinigten sie sich auf Grund eines Befä­higungsnachweises in den zunftmäßig organisierten Notariatskollegien, die eine ziemlich strenge Kontrolle über die fachliche und sittliche Qualifi­kation ihrer Mitglieder ausübten und dabei auch der Aufsicht der städti­schen Behörden unterstanden u). Die Urkunde Johanns von Böhmen ermöglicht einen intensiven Ein­blick in die Praxis der Notare in Stadt und Bistum Parma, die den Charakter öffentlicher Notare hatten. Im wesentlichen geht es um die Entscheidung, die Protokolle (Imbreviaturen) verstorbener Notare, sofern sie diese nicht ordnungsgemäß geführt hatten, auf Grund ihrer erhalten gebliebenen, vorläufigen, eigenhändig auf Zetteln („note“, „scede“, „cedul- le“) geschriebenen Notizen zu rekonstruieren und zu vervollständigen und auf Grund solcher Ergänzungen Notariatsinstrumente auszufertigen. Über die Authentizität und Zuverlässigkeit dieser Notizen wird vom Vorsitzen­den des Notariatskollegiums entschieden. Der Vorsitzende gibt dann seinen Auftrag zur Eintragung des Inhalts der erwähnten Notizen in das zuge­hörige Notariatsprotokoll. Die überprüften Notizen werden anschließend mit dem Protokoll des verstorbenen Notars einem anderen anvertraut, der auf Grund beider Unterlagen das entsprechende Notariatsinstrument hersteilen soll. Durch die Urkunde Johanns wird also bescheinigt, daß die Protokolle der italienischen Notare noch eine Vorstufe in den erwähnten 10) Pietro T o r e 11 i Studi e ricerche di diplomatica comunale (Mantova 1915) 87. 11) Harry Bresslau Handbuch der Urkundenlehre für Deutschland und Italien 1» (Berlin 1958) 631. 14*

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