Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 24. (1971)

HEINDL, Waltraud: Die Wiener Nuntiatur und die Bischofsernennungen und Bischofsenthebungen in Ungarn 1848–1850

Die Wiener Nuntiatur und die Bischofsernennungen und Bischofsenthebungen in Ungarn 1848—1850 Von Waltraud Heindl (Wien) Die nominatio regia stellte das persönliche Recht des Landesfürsten dar, eine kanonisch geeignete Persönlichkeit für ein bestimmtes kirchli­ches Amt zu ernennen. Dem Papst verblieb sodann nur das Bestätigungs­recht, die confirmatio, und die Vornahme der institutio canonica. Das landesfürstliche Bischofsernennungsrecht, das sich im 15. Jahrhundert ent­wickelt hatte, war noch im 19. Jahrhundert in den meisten katholischen Ländern anerkannt. Im Kaisertum Österreich (wie auch später in Öster­reich-Ungarn) erstreckte es sich auf fast alle Bischofssitze des gesamten Herrschaftsgebietes, es war bis 1918 ununterbrochen in Kraft und wurde sowohl für Österreich als auch für Ungarn im allgemeinen als Prärogative des Kaisers bzw. Königs von allen Mitbeteiligten geachtet ’). Die Ausübung des Nominationsrechts durch den Souverän ging im 19. Jahrhundert im allgemeinen klaglos vonstatten. Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts entspannen sich um das landesfürstliche Nominations­recht heftige Auseinandersetzungen zv/ischen der Kurie und den Regie­rungen verschiedener katholischer Länder: mit dem Frankreich der Drit­ten Republik * 2), mit Österreich 3) und auch mit Ungarn, wo das Nomina­tionsrecht während des „Kulturkampfes“ eine bedeutende Rolle spielte4 * *). Nun bestanden in Ungarn durch die historische Entwicklung tatsächlich 1) Zum kaiserlichen Nominationsrecht vgl. Willibald P1 ö c h 1 Geschichte des Kirchenrechts 2 (München—Wien 21962) 201, 213 ff; Edith Saurer Die poli­tischen Aspekte der österreichischen Bischofsernennungen 1867—1903 (For­schungen zur Kirchengeschichte Österreichs 6, Wien—München 1968) 7—31; Max v. Hussarek Zum Tatbestand des landesfürstlichen Nominations- und Be­stätigung srechts für Bistümer in Österreich 1848-—1918 in ZRG 4, KA 16 (1927) 181—252. 2) Vgl. Hans Erich Feine Kirchliche Rechtsgeschichte 1: Die katholische Kirche (Weimar 1950) 591. 3) Saurer Bischofsernennungen 12—16, 109 ff, 118 ff; Walter Gold in­ger Eine Auseinandersetzung Österreich-Ungarns mit der Kurie über das kai­serliche Nominationsrecht für Bischofsstühle in Österreichisches Archiv für Kir­chenrecht 6 (1955) 210—222. 4) Moritz Csáky Der Kulturkampf in Ungarn. Die kirchenpolitische Ge­setzgebung der Jahre 1894/95 (Studien zur Geschichte der Österreichisch-Un­garischen Monarchie 6, Graz—Wien—Köln 1967).

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