Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 24. (1971)

NECK, Rudolf: Sammelreferat. Erster Weltkrieg

524 Literaturberichte keiten republikanischer Staats- und Regierungsformen und last not least um das Verhältnis von Innen- und Außenpolitik im Staat. Hamilton be­kannte sich in Anlehnung an Englands führenden Juristen des 18. Jahr­hunderts, William Blackstone, zu den Prinzipien des Naturrechts, das ihm verbindlicher als jedes andere Recht erschien. Er hielt eine oberste Gewalt im politischen Leben für notwendig und anerkannte wie Adams, Jefferson und Wilson den König von England als seinen Souverän, da das englische Naturrecht die Anhänglichkeit an die Person des Königs propagierte und Hamilton hier ähnlich wie Blackstone und Hume dachte. Hamilton erblickte im Gesellschaftsvertrag, der als Pakt zwischen Regierung und Regierten auch den Charakter eines Unterwerfungsvertrages annahm, die Quelle jeder politischen Verpflichtung und den Ursprung der bürgerlichen, rechtmäßig eingesetzten Regierung. Obwohl er bis zum Ende der Kolonial­zeit noch als Anwalt einer beschränkten Monarchie auftrat, bestritt Hamilton die Suprematie des britischen Parlaments für Amerika, da Amerika im Parlament nicht vertreten war. Eine neue Situation stellte sich für Hamilton zu dem Zeitpunkt, als eine Versöhnung Englands mit seinen überseeischen Kolonien nicht mehr möglich schien und Thomas Paine die Republik propagierte, ein. Es ergab sich für ihn die Notwendig­keit, sich mit den Prinzipien einer rechtmäßigen Regierung zu befassen und die möglichen Regierungsformen auf ihre Brauchbarkeit für den jungen Staat hin zu prüfen. Das Fehlen von König und Parlament hatte in Amerika den Weg zur Republik eröffnet, die Hamilton als Demokratie, als eine Regierungsform, in der die ganze Regierungsgewalt durch die vom Volk gewählten Vertreter ausgeübt wird, verstand. Für diese Regierungs­form gebrauchte er als erster den Terminus „repräsentative Demokratie“. Hamilton verstand die republikanische Regierung als eine Herrschaft von Gesetzen und nicht von Menschen, er verteidigte dieses Prinzip John Adams und ergänzte es durch das Prinzip der ,virtus', die er im antiken Sinn als Leidenschaft für das öffentliche Gut verstand. In Anlehnung an die Schriften des Abbé Mably hielt er die Schweiz für das einzige moder­ne Land, das die Bedingungen für die Herrschaft der Vernunft erfüllte. Die Frage nach dem Staatszweck, die sich für ihn begreiflicherweise auch stellte, beantwortete er mit einer Konzeption, in deren Mittelpunkt der Genius des Friedens als Genius der Republik stand. Zur Sicherung des Friedens gegen Bedrohungen Amerikas von außen erachtete er eine Zentralregierung für notwendig. Hamilton teilte die Überzeugung vieler vom Primat der Außenpolitik im Leben der Völker und Staaten. Er teilte aber nicht Jeffersons, aus dem Erbe des in Amerika rezipierten politischen Radikalismus der englischen Whigs gegen den absoluten Staat erwach­senes Mißtrauen gegen die Macht, obwohl er selbst militärischem Despo­tismus mißtraute. Er erwies sich als Gegner einer territorialen Großmacht­politik, als er Jeffersons Plan der Ausdehnung Amerikas nach dem We­sten ablehnte und die amerikanische Expansion am Mississippi enden las­sen wollte. Seiner Überzeugung nach konnte eine freie Republik nicht in einem großen geographischen Areal errichtet werden und sich dort be­haupten. Trotz seiner Bindungen an die Tagespolitik bewährte sich Hamil­ton als politischer Seher, der erkannte, daß Amerika als Staat seine Kind­

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