Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 24. (1971)
NECK, Rudolf: Sammelreferat. Erster Weltkrieg
Rezensionen 513 mehr oder weniger verschleiern, im Grunde jedoch durch ihre sanfte Tyrannis dem „wankelmütigen“, „undankbaren“, „gewalttätigen“, „grausamen“ und „unversöhnlichen“ Volk der Florentiner (S. 127, 197 f) eine Epoche unverdienten Wohlstandes und kultureller Blüte bescheren. In diese lichte Welt bricht in Gestalt des Eiferers Savonarola, der im Gegensatz zu den „modernen“ Medici ins Mittelalter „gehört“ (S. 114), die Finsternis ein, und was dann mit und seit Cosimo I. noch folgt, ist ein allgemeiner Verfall auf allen Linien, mitverursacht durch eine verderbliche Steuerpolitik (S. 196, — wobei unklar bleibt, wieso es Ferdinand I. als Verdienst angerechnet werden kann, „die Ordnung, den Wohlstand und die Ruhe, wie sie unter Cosimo I. geherrscht hatten“ — so S. 199 —, wiederhergestellt zu haben). Dieses hier vergröbert nachgezeichnete Schema ist jedoch wiederholt — und schon von Zeitgenossen — bezweifelt wenn nicht widerlegt worden. Guicciardini muß gewußt haben, warum er die Epoche des „vivere largo“ mit 1494 beginnen ließ, und wenn die Queilenlage die naiv-optimistische Charakterisierung Giovanni di Biccis weder ausschließt noch bestätigt, — für die Zeit Cosimos d. A. und Lorenzos sind wir über die Verfolgungen und Denunziationen, über den lähmenden Druck, der auf die „undankbare“ Bevölkerung ausgeübt wurde, zumindest seit Busers Lorenzomonographie (1879!) ausreichend informiert. Bei der Lektüre des Savonarola-Kapitels fühlt man sich in die Zeit der Aufklärung zurückversetzt; im Literaturverzeichnis finden sich denn auch weder die grundlegenden Savonarolabiographien (Villari, Schnitzer, Ridolfi, — von letzterem nur die Studi savonaroliani, nicht die Vita), noch etwa die Konfrontation mit Machiavelli (Russo). Auch die Biographie Cosimos I. von L. Carcereri scheint B. unbekannt geblieben zu sein; anders läßt sich das krasse Fehlurteil, in dem weder das diplomatische Geschick noch die Leistung für die Staatsverfassung berücksichtigt werden, nicht deuten. Ferner scheint sich der Vf. im unklaren darüber zu sein, ob Cosimo den Großherzogstitel Maximilian II. (dem schärfsten Gegner dieses Aktes! — S. 12) oder Pius V. (so richtig S. 191) verdankte; die Kenntnis der einschlägigen Arbeit Bibels hätte jeden Zweifel beseitigt. Zu diesen prinzipiellen Bedenken noch einige Bemerkungen zu Detailfragen: „communes“ (S. 11 u. ö.) ist ein völlig ungebräuchlicher Plural (wovon?) und wohl der Übersetzung anzulasten; daß Michelangelo „wollüstiges Heidentum auf christliche Askese pfropfte“ (S. 94) berührt ebenso peinlich wie die Apotheose Lorenzos („... war mehr als ein Dichter, er war eine Dichtung, ein Meisterstück ..S. 112). Wenn bei Erörterung der Akademie und besonders Ficinos auf die geistesgeschichtlichen Zusammenhänge, besonders mit Cusanus, auf die vor allem Cassirer und Garin (beide im Literaturverzeichnis) hingewiesen haben, verzichtet wird, mag dies mit der Kompliziertheit der Materie im Hinblick auf die zu erwartende, breitere Leserschicht zu begründen sein. Gerade unter diesem Aspekt ist es jedoch bedenklich, Alexander VI. als den „langmütigsten und liberalsten“ Mann neben Lorenzo (S. 127), als „Papst, der seinen geistlichen Pflichten gewissenhaft und mit Würde nachkam“ (S. 137), der zugleich jedoch in „sinnlichen Ausschweifungen“ lebte (S. 138) und in der Diplomatie mit beispielhafter „Rücksichtslosigkeit“ agierte (S. 156), zu bezeichnen. Mitteilungen, Band 24 33