Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 24. (1971)

NECK, Rudolf: Sammelreferat. Erster Weltkrieg

510 Literaturberichte Diskussion der deutschen Geschichtswissenschaft um den Übergang vom ostfränkischen zum mittelalterlichen deutschen Reich [1966]). Dieser Fra­ge nachzugehen und an Hand der Verwendung der Bezeichnungen „regnum Teutonicorum“, „regnum Teutonicum“, sowie „rex Teutonico­rum“, „rex Teutonicus“ zugleich die politische Vorstellungswelt und die Herrschaftstheorie des frühmittelalterlichen Reiches zu untersuchen, ist das Anliegen des Buches, das sich seinem thematischen Rahmen nach den Arbeiten von Percy Ernst Schramm, Karl Hauck oder Herwig Wolfram (der S. 11 Anm. 18 plötzlich überraschenderweise zu einem W. Herweg wird) anschließt. Denn auf das frühmittelalterliche Reich bezogen, muß eine Beantwortung notwendigerweise als Ergebnis entweder dessen sup- ragentilen oder von Volk und Nation her bestimmten Charakter enthal­ten. Für die Fragestellung wesentlich ist daher die Verwendung des Be­griffes „deutsch“ als Ausdruck eines Gemeinsamkeitsbewußtseins der Stämme und seine Übertragung auf das von dieser Einheit her begriffene Reich, die, z. T. aus Gründen nationalen Empfindens, immer wieder für das 9. und 10. Jht. in Anspruch genommen wurde, weshalb dann auch die von Klebel aufgefundenen ältesten Salzburger Annalen eine zentrale Bedeutung für die Diskussion dieser Frage erlangten. Nachdem der Vf. auf diese Weise ebenso anregend wie angenehm les­bar in Problematik und Stand der Forschung eingeführt hat (S. 7—43), gibt er im ersten großen Abschnitt seines Buches (S. 44—144) eine einge­hende Behandlung aller Quellen vor dem Investiturstreit, die eine deut­sche Benennung des Reiches oder des Königs enthalten. Dabei zeigt sich, daß die ersten gesicherten Belege in Deutschland nicht vor den siebziger Jahren des 11. Jahrhunderts einsetzen (Niederaltaicher Annalen, S. 87—99). Die einzigen Nennungen vom Beginn des Jahrhunderts stammen aus ita­lienischen Quellen (Chronicon Venetum und Herrscherkatalog des Cod. Cav. 22, S. 44—64), die Urkunde Heinrichs II. für Brixen (DH II 424) ist in ihrer Echtheit nicht unangefochten (S. 64—69) und würde als Empfängerausfer­tigung außerdem nur die Kenntnis des Begriffs für einen Randbereich nachweisen, und auch der Ausdruck „rex in omni Teutonica terra“ im Freisinger Herrscherkatalog (S. 99—105) gehört keinesfalls der Zeit vor 1024 an. In einem eigenen Kapitel (S. 105—121) wird schließlich die Bedeutung der Salzburger Annalenstelle untersucht, nach der die Baiern Herzog Arnulf 920 zum Herrscher „in regno Teutonicorum“ gemacht hätten. Nach einer eingehenden Überprüfung aller Gesichtspunkte kommt M. zu dem Schluß, daß die Stelle nicht als frühester Beleg für den Begriff des „regnum Teutonicum“ gelten kann, sondern höchstwahrscheinlich im Zusammenhang mit den Ausführungen Ottos von Freising zu diesem Problem zu sehen ist. Auf jeden Fall kann er überzeugend nachweisen, daß sie nicht als gesicherter Beleg für das 10. Jht. angesehen werden darf. Überall, wo vor den Altaicher Annalen der Name der Deutschen zur Bezeichnung des Reiches verwendet wird, dient er zur Abgrenzung gegen­über Italien und seiner Bevölkerung: Dem entspricht auch sein anfäng­liches Auftreten in italienischen Quellen, die mit der Verwendung des Begriffs „regnum Teutonicum“ die eigenen historischen Traditionen oder,

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