Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 24. (1971)

THOMAS, Christiane: Neunter Österreichischer Archivtag 1971 in Innsbruck

Österreich 487 nehmen“ bedrohter Archivalien in ein bewußtes Sammeln überzugehen, das auch das gegenwärtig entstehende Material für das künftige Studium einschließen muß: Diese Aufgabe bewältigt nur eine eigens dafür be­stimmte Archivstelle. Erschwerend wirkt hiebei zweifellos die Konzern- und Kartellbildung und die Internationalisierung der Wirtschaft, die für weitere Zersplitterung der Quellenmasse sorgt. Für die Errichtung eines selbständigen Wirtschaftsarchivs muß die Arbeit beim Einzelunternehmen einsetzen — der Niederschlag aus dem Geschäftsgang einer Firma fällt leichter der Vernichtung anheim als einzelne wertvolle ältere Stücke —, denn das Firmenarchiv dokumentiert die technische, wirtschaftliche, so­ziale und organisatorische Seite eines Unternehmens. Daher wäre die Ver­pflichtung zur Aufbewahrung über die heute vom Gesetz vorgeschriebene Zeit ebenso begrüßenswert, wie die sofortige Ersatzverfilmung der unter der Bezeichnung „geheim“ aufscheinenden und schwer erfaßbaren Mate­rialien (z.B. der Sitzungsprotokolle und Kalkulationen). Dazu sollte sich der Schriftverkehr jener öffentlich rechtlichen Organisationen gesellen, die sozusagen „ein Unternehmen im Unternehmen“ bilden (Betriebsrat). Der Forscher erhebt aber auch vom Standpunkt der „wissenschaftli­chen Verwertbarkeit“ Forderungen hinsichtlich der Aufschlüsselung, d. h. des Skartierungsplans. Den Methodenstreit, welches Ordnungssystem zur Anwendung zu kommen hat, überwindet ein nach verschiedenen Gesichts­punkten angelegtes Karteiensystem. Eine überbetriebliche Dokumentation, die z. B. den Rang des Unternehmens innerhalb seiner Branche aufzeigt, sollte Aufgabe eines regionalen Wirtschaftsarchivs sein. Nur dann, wenn das Firmenarchiv fest im Betrieb verankert ist, andererseits aber selbstän­dig agieren kann, erfüllt es seine Funktion. Der verantwortliche Archivar ist daher nicht nur Historiker, er ist vertraut mit dem Aufbau des Betriebs, der Tätigkeit des Technikers und den Anliegen der Industriesoziologen. Das Rüstzeug, das er durch die „klassische Schulung der Staats- und Lan­desarchivare“ erhält, muß durch statistische, betriebswirtschaftliche und soziologische Lehrgänge ergänzt werden. Nur in den Niederlanden wird bisher eine einheitliche Ausbildung für Betriebsarchivare durchgeführt. In Österreich wären alternierend das Institut für Österreichische Geschichts­forschung, das Österreichische Staatsarchiv, die Bundeskammer der Ge­werblichen Wirtschaft oder die Vereinigung Österreichischer Industrieller heranzuziehen, um den künftigen Wirtschaftsarchivar durch Kurse, Ein­zelvorträge und Fachzeitschriften mit den täglichen Erfordernissen für den Dienst sowohl im Firmenarchiv, als auch im regionalen Wirtschafts­archiv bekannt zu machen. Letzteres ließe sich am besten in der Organi­sation der Kammern verwirklichen, die den Kontakt mit den Einzelunter­nehmern aufrechterhalten und so unter Einbeziehung ihrer eigenen Aktenbestände zum Sitz einer zentralen Schriftgutverwaltung werden könnten. Auf diese Weise dokumentiert sich das Wirtschaftsarchiv als Mittlerstelle zwischen Kammer und Unternehmer, die auch Archivalien aufgelassener Firmen betreuen sollte, und übt im Idealfall beratende Funktion auf Handels- und Geldinstitute aus. Durch die Zusammenarbeit mit der staatlichen Archivorganisation ließe es sich vermeiden, daß z. B. wertvolle Akten des Arbeitsstatistischen Amtes aus dem 19. Jahrhundert

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