Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 24. (1971)
MIKOLETZKY, Lorenz: Der Versuch einer Steuer- und Urbarialregulierung unter Kaiser Joseph II
328 Lorenz Mikoletzky ihnen zugehende Patent in die Landessprache zu übersetzen und für die Aufstellung der Kommissionen zu sorgen, wobei die Mitglieder dem Kaiser namhaft gemacht werden mußten, da er nicht das Risiko eingehen wollte, unfähige Männer an der Spitze zu haben. Da jedoch in den nun auszumessenden Gegenden, für die aus Ersparungsgründen die Meßketten und sonstigen Ausrüstungsgegenstände verwendet wurden, wie in den Erblanden keine solche Verwaltungsordnung herrschte, waren die Gemeinde- und Ortschaftsangelegenheiten vor Beginn der Operation zu ordnen. Der Leiter der schlesisch-mährischen Steuerkommission, Freiherr von Kaschnitz, wurde eigens nach Ofen und Pest geschickt, um Instruktionskurse zu halten 42). Interessant ist es zu sehen, was die Teilnehmer der Kommissionen verdienten: Die Schreibkundigen erhielten 20 bis 30 Kreuzer aus den Distrikts- und Provinzialkassen, denen das Geld später ersetzt werden sollte. Die Richter, Ausschußmänner und Geschworenen waren aus Gemeindeeinkünften zu bezahlen. Die Unterkommissärsaktuare sollten 1 fl. 30 kr. täglich bekommen, ein Ökonom 3 fl. und ein Jäger zur Waldabschätzung 1 fl. Waren die „Individuen“ nicht aus dem Lande selbst, war ihnen auch das Reisegeld zu verabfolgen 48). Die finanzielle Lage war am Anfang der Regierung Josephs II. sehr günstig, es konnten Ersparnisse gemacht werden, und das Jahr 1783 brachte sogar einen Überschuß von 4—5 Millionen. Der Kaiser stellte einmal fest: „Der Finanzmann muß darum besorgt sein, die Steuern mit möglichst wenigen Ausgaben genau und richtig einzuheben, ohne die niederen Klassen zu sehr zu belasten; die Auflagen sollen gleichmäßig verteilt sein und Adelige, Bauern und Bürger entsprechend ihren Vermögensverhältnissen Zahlungen leisten. Wann man hie und da Personen findet, die sich dieser oder jener Privilegien erfreuen, sollen sie auf eine Stufe mit den anderen gestellt werden; wer aber zu große Lasten trägt, dem soll, wie es die Gerechtigkeit erfordert, das gleiche widerfahren“ * 44). Die ausständigen Gelder wuchsen aber im Laufe der Jahre an (Böhmen 1784: 33.000 fl., 1785: 343.000 fl.), und erst als der Kaiser mit Entlassungen drohte, kam langsam das Geld herein. Bei Nichtbezahlung von vorgeschriebenen Auflagen im Ausmessungsgeschäft gab der Kaiser Anweisung, daß die „Exekuzion auf einige Giebigkeiten, mittelst Sperrung eines Kastens, Weinkellers, oder was es immer ist“ zu erfolgen habe 45). Bei der Herausgabe der Fassionsbücher, nach Beendigung der Ausmessung, wurden auf den Vorsatzblättern Lobsprüche auf Joseph eingetragen; so steht in einem Lagebuch aus Ober Österreich: „Seine Majestät Joseph II. römischer Kaiser, Erzherzog von Österreich, liebte die Untertanen seiner weitschichtigen Erblande in gleichem Maße und 42) Ebenda fol. 218. 4») Ebenda fol. 250 ff. 44) Mitrofanov Joseph II. 410 f. 45) HKA Hs. 275 fol. 268 f.