Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 24. (1971)

MIKOLETZKY, Lorenz: Der Versuch einer Steuer- und Urbarialregulierung unter Kaiser Joseph II

Der Versuch einer Steuer- u. Urbarialregulierung unter Kaiser Joseph II. 329 diesfalls konnte sein Vaterherz über die Ungleichheit nicht gleichgültig bleiben, mit der es dieselben so verschiedentlich, sonderheitlich in der Belegung mit den öffentlichen Abgaben, behandelt zu werden wußte. Er gönnte zwar den Großen ihre Vorzüge, er wollte aber nicht länger gestatten, daß ein Vorzug durch ungleichen Steuerbetrag zwischen derlei ansehnlichen Grundbesitzern und jenen ferners herrschen sollte, die ihre Felder im Schweiße ihres Ange­sichts pflegen müssen. Er befahl dahero alles Erdreich seiner Erblande zu messen, die Erträgnis mit aller Genauigkeit zu erheben und hiernach die allgemeinen Gaben, die bereits bestehen, ohne solche im mindesten zu erhöhen, verhältnismäßig zu repartieren“ 46). Innerhalb der zu dem Geschäft abkommandierten Personen gab es laufend Reibereien und Eifersüchteleien. Bei Beförderungen fühlten sich viele übergangen und ebenso, wenn der Kaiser besonders verdiente Beamte mit silbernen Gnadenpfennigen auszeichnete. Aber oftmals hatte Joseph Grund, die Leute zu übergehen, war doch ihre Arbeit sehr nachlässig, was der Kaiser nicht nur durch Ausfall der Beförderung, sondern auch durch Sperrung des Gehalts zu unterbinden wußte. Aber der Kaiser hatte den­noch mehrfach Gelegenheit, Gnadenpfennige für Verdienste zu verteilen. Am 22. Februar 1787 richtet er folgendes Handbillet an Zinzendorf: „... Da es Mir sehr am Herzen liegt, und das wesentliche allgemeine Beste es auch wirklich erfordert, daß im heurigen 787sten Jahrgange die Steuerregu- lierungs Geschäfte in gesammten Erblanden zu Stande kommen, damit die nachherige Belegung im 788. Jahre ganz sicher erfolgen könne, so will Ich Ihnen ernstgemessenst den Auftrag machen, von nun an alles Mögliche besonders für Hungarn und Siebenbürgen dann Galizien und die innerösterreichischen Lande, wo das Werk noch am meisten zurück ist, vorzubereiten, damit anitzt bey ein- trettender guten Witterung mit allen möglichen Kräften die Grundausmessung, Revidirung und Fatirung wieder vorgenommen und betrieben werde“ 47)! Auch in einem Schreiben nach Ungarn an den Statthalter Grafen Pálffy schneidet Joseph dieses Thema an und schließt mit dem Wunsch: „... und Ich solches (das Geschäft) heuer unausbleiblich geendigt wissen will“48). Kurze Zeit später wird dem Kaiser versichert, daß er sämt­liche Berichte der deutsch-erbländischen Oberkommissionen samt einem Hauptausweis über den Stand des Steuerregulierungsgeschäftes bis Ende Dezember 1787 erhalten würde. Mit dem Ausdruck seines Wohlgefallens über diese Nachricht verbindet der Kaiser den Auftrag an die Hof­kommission, ihm die einzelnen Leiter und anderen Individuen namentlich zu nennen, damit er sie nach ihrem wahren Verdienst belohnen könne. Schon am 10. April 1787 gibt der Herrscher Anweisungen, was nach Abschluß der Arbeit zu geschehen hat. Es sei festzustellen, welche Zahlungssumme von Grund und Boden auf die Domänen einerseits und andererseits auf die Untertanen falle. Auch was die Adeligen, die Geistlichkeit, die Bürger und die Bauern abführen müßten und was bei Unglücksfällen durch Wetter, Feuer, Wasser und auch bei 46) G r ü 11 Bauer, Herr und Landesfürst 379. 47) HKA Hs. 275 fol. 312 f. 48) Ebenda fol. 314.

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