Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 24. (1971)
MIKOLETZKY, Lorenz: Der Versuch einer Steuer- und Urbarialregulierung unter Kaiser Joseph II
Der Versuch einer Steuer- u. Urbarialregulierung unter Kaiser Joseph II. 323 „Was die Ingenieurs anbetrifft, so wäre es sehr betrübt, wann bei den dermaligen verbesserten Schulanstalten, und eingeführten geometrisch- und mathematischen Kanzeln, ja sogar Ausdehnung der Geometrie in den Normalschulen, in Oberösterreich sich nicht einmal ein Mensch finden sollte, welcher dazu brauchbar wäre“ 31). Doch als die Ingenieure gefunden waren, tauchte das Problem der Entlohnung auf, und nicht nur diese, auch die Richter und Geschworenen verlangten einen Lohn, ja einfach alle, die nur einen Meter abgemessen hatten, und alle, die die „Belehrung für die Ortsobrigkeiten, Jurisdizenten oder ihre Stellvertreter und Beamten, wie auch für die Gemeinden, wie sich dieselben bei dem bevorstehenden Geschäfte der Aufschreibung, Ausmessung und Fatirung der Gründe zu benehmen haben“, gelesen hatten. Diese Schrift war gleichzeitig mit dem Patent herausgekommen. Hier legt nun Joseph einen für die heutige Zeit etwas seltsam anmutenden Entlohnungsmaßstab fest: Nicht die verwendete Zeit, sondern der richtig ausgemessene Raum soll den Maßstab der Entschädigung abgeben. Wenig später folgt eine Bestimmung, daß die Richter, Geschworenen und Ausschußmänner überhaupt nicht bezahlt werden sollen, da die Arbeiten für das allgemeine Wohl bestimmt seien 32). Als nun die ersten Ergebnisse einlangen, bemerkt er, daß die Fassionen der Kornergiebigkeiten einzelner Gemeinden enorm gering seien und daher ein Fehler vorliegen müsse. Um nun nicht die richtig fatierten Gemeinden auch hineinzuziehen, schreibt Joseph an Zinzendorf, daß die Gebiete der falsch fatierten eingesäumt und sie selbst mit Strafen belegt werden sollen. Da an der Arbeit auch Untertanen beteiligt waren, die entweder zu Fuß- oder zu Zugrobot verpflichtet waren, bestimmte der Herrscher, diese in der Zeit, in der sie beim Ausmessungsgeschäft tätig seien, von der Robot halb zu befreien, da sie logischerweise nicht zugleich roboten und vermessen könnten 33). Das Ausmessungswerk selbst verlief nicht von Anfang an klaglos, und man kam von einzelnen Formen und Ideen, die man am Beginn begrüßt hatte, mit der Zeit und den weiteren Fortschritten wieder ab. Die Vorgangsweise war wie folgt: Das Landvolk hatte selbst die nutzbare Oberfläche des Bodens, seinen Flächeninhalt unter Aufsicht der leitenden Obrigkeiten auszumessen, nach einem kurzen Unterricht, mit praktischer Anleitung verbunden. Nur die Wälder und gebirgigen Teile, soweit sie nutzbar waren, wurden durch eigene Trupps vermessen. Dazu wurden Meßlatten eigens bei einem Mechaniker angefertigt. Das erhobene Flächenmaß wurde nun durch die Probenachmessungen der Unterkommissionsingenieure berichtigt und durch die Revision der Oberkommission kontrolliert. Es bestand der Plan, ein Joch mit 1600 Quadratklaftern — nach dem Vorbild Niederösterreichs — zu rechnen; dagegen äußert Joseph am 12. Mai 1785 seine Bedenken: Da „Ich Ursache habe, zu ai) Ebenda fol. 127. 32) Vgl. ebenda fol. 133 f. 33) Vgl. ebenda fol. 141. 21*