Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 24. (1971)
THOMAS, Christiane: Kampf um die Weidenburg. Habsburg, Cilli und Görz 1440–1445
Kampf um die Weidenburg 19 genden Historiker deutlicher und direkter: Die Gräfin ist von „herrschsüchtiger Leidenschaft“ erfüllt106), sie ist ein „energisches“ 107) oder ein „ebenso schönes wie ehrgeiziges Weib“ 108), eine „donna energica ed ambiozisissima“ i°9), ja sogar „litigiosa e prepotente“110). Ein größerer Kontrast zu den schmeichelhaften Ausführungen Aeneas’ ist nicht denkbar! Wann das ungleiche Paar heiratete, war bisher unbekannt m). Doch scheint es möglich, das Datum mit annähernder Genauigkeit zu fixieren. Noch in den Erbverträgen mit Cilli vom März 1437 führt Heinrich nur seine verstorbene Gattin Elisabeth an und erwähnt mit keiner einzigen Nennung eine jetzt lebende zweite Frau. Es ist wohl unwahrscheinlich, daß diese schwerwiegenden Beschlüsse nicht auch in ihrem Namen vereinbart wurden. Auch die Wendung „ob wir suen gewinnen“ stützt die Vermutung von Heinrichs Witwerschaft, denn alle drei, den Vater überlebenden Söhne (Johann, Ludwig, Leonhard) stammen aus der Ehe mit der Ungarin. Ergänzt man nun mit dem Zeugnis Aeneas’ vom Januar 1444, daß Katharina ihr drittes Kind (wohl Leonhard) erwartet, so ist eine Heirat nach 1440 nicht anzunehmen. Der Spielraum von 1437 bis 1440 wird durch eine Urkunde Katharinas von 1438, in der sie Jahresmessen in Sittich bei Moosburg stiftet, eingeschränkt112): Hiezu hätte sie als unverheiratete ungarische Adelige keine Veranlassung, wohl aber als verheiratete Gräfin von Görz. Mit gebotener Vorsicht wollen wir uns bei Heinrichs Wiederverheiratung für die Formulierung „nach dem 14. März 1437“ und „im Laufe des Jahres 1438“ entscheiden. Während feststeht, daß Heinrich 61 oder 62 Jahre alt war, somit für damalige Begriffe als Greis zu gelten hatte, kann das Alter Katharinas zu diesem Zeitpunkt nur geschätzt werden. Da nirgends verlautet, daß die Ehe mit Heinrich auch für sie bereits die zweite war, ist eine Vermählung mit rund 20 Jahren vertretbar, wenn nicht sogar zu spät angesetzt. Das Verwandtschaftsverhältnis von Onkel und Nichte bietet eine gewisse Stütze für den großen Altersunterschied, auch wenn berücksichtigt wird, daß sich so und so oft Generationsunterschiede verschieben. Über die politische Einstellung Katharinas bis zum Katastrophen] ahr 1443 ein Urteil abzugeben, ist ebenso heikel. Allzu leicht wird ihre * 10 ii tos) C z o e r n i g Görz 561, der ebenfalls den „männlichen Geist“ betont. 107) Leicht Sommario 118. 108) Wiesflecker Entwicklung 359. loo) v e n u t i Agonia 50. no) Babinger Le estreme vicende 5. ni) So C u s i n Aspirazioni 89 und V e n u t i Agonia 50. ii2) Hermann Handbuch 162, der ohne Monats- und Tagesdatum als Aufbewahrungsort das Gurker Ordinariatsarchiv zitiert, dessen Bestände heute auf das Kärntner Landesarchiv, das bischöfliche Archiv Klagenfurt und auf Gurk auf geteilt sind. Im Landesarchiv ist die Urkunde nicht nachweisbar, vom bischöflichen Archiv wurde eine diesbezügliche Anfrage nicht beantwortet. Der Gurker Anteil ist ungeordnet und daher kaum zugänglich. So kann vorläufig die exakte Datierung des Dokumentes nicht gegeben werden. 2*