Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 24. (1971)
GASSER, Peter: Triestiner Handel vor 1790. „Corpo Mercantile“, die Anfänge der Handelsbörse und die Opposition Fiumes
258 Peter Gasser Triestiner Handel in keiner Weise Vorteile, sondern nur Schaden gebracht23). Im Zuge der neuen Börsenordnung wäre, wie Zinzendorf in diesem seinem Rechtfertigungsbericht vom 7. Februar 1780 weiter anführte, auch der „jüdischen Nazion ... ohnvermerkt und ohne Widerspruch“ das Recht, aus ihren Reihen Kandidaten für die Deputiertenwahl zu stellen, eingeräumt worden 24). Levis Intriguen verhinderten jedoch eine solche Entwicklung. Im gegenwärtigen Zeitpunkt riet der Gouverneur im Hinblick auf die judenfeindliche Stimmung unter den christlichen Kaufherrn Triests vor der Revision der am 28. August 1779 publizierten Beschlüsse dringend ab. Abschließend versprach er dem Hofkanzler, alles nur Erdenkliche zur Beilegung der zwischen Christen und Israeliten herrschenden Spannungen in die Wege zu leiten, wobei er in einem einmal mehr seine Bereitwilligkeit, zu gegebener Zeit, „... der Periodicus läßt sich nicht im voraus bestimmen“, auch einen Vertreter der Judenschaft die Bestätigung als Börsendeputierten nicht zu versagen, unter der Bedingung wiederholte, daß diesem niemals der Vorsitz eingeräumt werden sollte. Die Hofkanzlei setzte sich, wenn auch nach einer angemessenen Frist, mit dem Dekret vom 19. Dezember 1782 über Zinzendorfs Bedenken völlig hinweg und räumte den Juden in Triest mit dem Satze .. daß bey dergleichen Wahlen nicht etwa nach den einstweiligen Antrag blos einer der jüdischen börsenmäßigen Handelsleute zu den 6 Deputierten Stellen solle erwählet werden können, sondern daß die börsenmäßigen jüdischen Handelsleute mit den Christlichen Kaufleuten hierunter gleichzuhalten seyen ..Rechte ein, die weit über die in ihrer seinerzeitigen Petition angestrebten hinausgingen 25 26). Am 18. März 1719 hatte Karl VI. „denen fremden Trafficanten Schiffs-Patrone, Manufacturisten und andren Künstlern, so dass Commercii halber sich in Unsere I. Ö. Erblande zu überziehen und ansässig zu machen Lust und Verlangen haben ..ein „vergnügliches“ Unterkommen wie auch „freye treibung“ des Handels zugesagt20). Mit dem gleichen Patent kündigte der Kaiser auch die bevorstehende Einsetzung von Wechselgerichten in den Erblanden an, wobei für die in Triest und Fiume in Aussicht genommenen einschlägigen Gerichtsstellen, eine auch in ihrer Benennung „Wechsel-, Consulat- und Merkantilgericht“ sichtbare Erweiterung der Kompetenzen vorgesehen war. Es sollten dort diese Wechsel-, Seeconsulat- und Merkantilgerichte, von Zoll und Mautvergehen abgesehen, für Kauf- und Seeleute wie auch für Manufakturisten und 23) Ebenda: „... den Tabakhandel in ein Monopolium zu seinem Behufe verwandeln wollen, und deswegen mit den Pächtern dises Regalis eine Convention eingehen, ist wahrhafftig kein Verdienst für die Ausbreitung des Triester Handels. Die Acten der ehemaligen Intendenz sind voll von des Marco Levi monopolischen Anschlägen, die er zum Theil durch verschiedene Jahre behauptet, und derentwegen die damalige Hofstelle der Intendenz wohlverdiente Verweise gegeben“. 24) Ebenda. 25) Ebenda fol. 394. 26) Allgemeines Verwaltungsarchiv (AVA) Patent vom 18. März 1719.