Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 24. (1971)

THOMAS, Christiane: Kampf um die Weidenburg. Habsburg, Cilli und Görz 1440–1445

14 Christiane Thomas hatte Heinrich IV. die Zustimmung des Habsburgers einzuholen65 66 67). Da die österreichische Verlobte des jungen Grafen, Elisabeth, die Tochter Leopolds III., bereits 1392 gestorben war 80), sicherte sich der Österreicher auf diese Weise, daß Heinrich keine ihm nicht genehme Ehe einging. So war es nur folgerichtig, wenn Heinrich sich — vielleicht um ein ent­sprechendes Gegengewicht zu schaffen — an die aufstrebenden Cillier anschloß: Seine erste Frau war Elisabeth, die Tochter Hermanns II. von Cilli37). Zu diesem Zeitpunkt war ja noch nicht abzusehen, welche Schwierigkeiten Heinrich durch die Cillier als ortenburgischen Erben ent­stehen würden. Für über ein Jahrzehnt mochten ihm seine Verwandten Stütze und Stärkung bieten, vor allem, da die wachsende Beteiligung der Stände nicht mehr zu unterschätzen war68). Man wird jedoch in der Annahme nicht fehlgehen, daß mit dem Jahr 1420, als Sigmund die Grafen von Cilli mit der Grafschaft Ortenburg belehnte69), die enge Bindung enormen Belastungsproben ausgesetzt war. Schon zwei Jahre später trat der Gegensatz offen zu Tage. Eben jene von Friedrich II. von Ortenburg den Görzern abgenommene Burg Goldenstein wurde zum Anlaß für Streitigkeiten um Alm- und Weiderechte und Kirchtagsbehütung, hervor­gerufen durch die Nähe der beiden Landgerichtssitze auf dem cillischen Goldenstein und dem görzischen Pittersberg Johann Meinhards. Nur durch „ausländische“ Vermittlung, durch Erzbischof Eberhard III. von Salz­burg, wurde die Auseinandersetzung beigelegt, doch war damit keines­wegs das letzte Wort gesprochen 70). Wenn es bereits 1422 Heinrich und Johann Meinhard nicht gelang, allein der cillischen Forderungen Herr zu werden, so wirft dies ein bezeichnendes Licht auf den fest fundierten Machtstatus Hermanns II. Lange bevor das Geschlecht der Cilli durch die Verleihung des Reichsfürstenstandes den Görzern ebenbürtig wurde, wa­ren die reichsunmittelbaren Grafen von Görz nur mit fremder Hilfe fähig, 65) W u 11 e Erwerbung 298. 66) Coronini Tentamen Tafel 3 ad 155; Wutte Erwerbung 291. Czoernig Görz 560 setzt die Verlobung für Heinrichs 16. Lebensjahr und somit 1392 an, während Wutte Erwerbung 291 und Wiesflecker Ent­wicklung 353 das Jahr 1382 nennen. 67) Wiesflecker Entwicklung 355. Cu sin Confine 2 variiert: Tafel I des Anhangs bringt ohne nähere Definition die Jahreszahlen 1407—1421, Tafel II die lapidare Feststellung (Elisabeth von Cilli) „con Enrico 1400 I 31.“ Czoernig Görz 560 entscheidet sich für circa 1417. °8) Wiesflecker Entwicklung 353 räumt den Landständen für den Zeit­raum der Minorität Heinrichs und Johann Meinhards das Verdienst ein, dem Zerfall des Herrschaftskomplexes entgegengewirkt zu haben. — 1394 faßt Hein­rich den demütigenden Erbkontrakt mit Albrecht III. mit dem Willen von 23 Räten, Dienstherren und Landleuten ab: vgl. Wutte Erwerbung 308f; Zur Geschichte 45; Zur Vereinigung 244. 69) Jaksch-Wutte Erläuterungen 205; Wutte Zur Geschichte 48. 70) Jaksch-Wutte Erläuterungen 195, 210.

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