Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 24. (1971)

PILLICH, Walter: Der Stein- und Siegelschneider Ulrich Schwaiger im Dienste dreier Kaiser

226 Walter Pillich währte 12 13), wurde dieses Privileg den Gebrüdern Schwaiger erteilt. Fer­dinands Vorliebe für alle schönen Künste, besonders auch für die Münz­kunst, die der Siegelschneidekunst so verwandt ist, prädestinierte ihn zum Gründer der Wiener Kunstkammer, die 1553, also im Jahr der Privilegien­erteilung an Schwaiger, mit der Anlegung des ersten Kunstkammerinven­tars durch den Kämmerer und Kastellan Leopold Heyperger ihren Anfang nahm n). Sicherlich fanden sich, wenn auch anonym, in diesem Inventar auch Goldschmiedekunstwerke und besonders Silberabgüsse von Tieren und Pflanzen, die man alle vielleicht bisher Wenzel Jamnitzer zuschrieb, auch von der Hand Ulrich Schwaigers. Wann Ulrich Schwaiger nach Augsburg kam, um sein erlerntes Gold­schmiedehandwerk dort auszuüben, ist uns nicht bekannt. Möglicherweise steht seine Ansiedlung in Augsburg im Zusammenhang mit dem längeren Aufenhalt König Ferdinands I. mit seiner Hofhaltung vom 29. Dezember 1554 bis 26. September 1555 in Augsburg, der seinen Abschluß am 25. Sep­tember 1555 mit dem Augsburger Religions- und Landfrieden fand14). Jedenfalls hat Schwaiger um 1556 in Augsburg eine Bürgerstochter gehei­ratet und sich dort vorwiegend mit dem Siegelschneiden beschäftigt und damit sich und seine Familie ernährt15). Aber dies war ihm nicht lange in Ruhe gegönnt, da die Augsburger Goldschmiedeinnung schwere Ein­wände dagegen erhob, daß Schwaiger gegen die dortige Goldschmiede­ordnung verstieß. Den Anstoß hiezu gaben die erteilten Aufträge des am 24. Februar 1556 zum römischen Kaiser gewählten Ferdinand I. an Ulrich Schwaiger, nämlich drei Siegel und eine Goldene Bulle zu schneiden, wobei er für die Siegel bereits das Silber erhalten hatte. Trotzdem verbot die Augsburger Goldschmiedeinnung, den Auftrag durchzuführen. In die­ser Notlage wandte sich Schwaiger an den Kaiser. Er berichtete dem Herrscher, daß er sich in Augsburg „haushablich“ nieder­gelassen habe, um sein erlerntes Handwerk auszuüben, was ihm von den hiesi­gen Goldschmieden aber nicht gestattet werde, weil er gemäß der Augsburger Goldschmiedeordnung nicht die erforderlichen sechs Jahre als Goldschmiede­geselle hier gearbeitet zu haben nachweisen könne. Er könne, wo er jetzt ver­heiratet sei und Kinder habe, nicht um den Wochenlohn eines Gesellen hier sechs Jahre Arbeit nehmen. Darauf wandte sich Kaiser Ferdinand I. am 14. September 1558 aus Wien eigens in dieser Sache in einem Schreiben an die Reichsstadt Augsburg, worin 12) Anton von Gévay Itinerar Kaiser Ferdinands I. 1521—1564 (Wien 1843) o. S. 13) Alphons L h o t s k y Die Geschichte der Sammlungen (Festschrift des kunsthistorischen Museums zur Feier des fünfzigjährigen Bestandes) 2/1 (Wien 1941—1945) 144 f. 14) G e v a y Itinerar o. S. 15) HHStA GFHP 9: (1558) Oktober 20, Vorgeher und Geschworene der Augsburger Goldschmiedeinnung an den Bürgermeister von Augsburg; dort heißt es: „...ob den zwayen jaren, als er (Schwaiger) geheyratt ...“; Jb 15 (1894) n. 11.836.

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