Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 23. (1970)

NECK, Rudolf: Sammelreferat. Zeitgeschichte

Rezensionen 411 Monumenta Germaniae Historica. Diplomata regum et imperatorum Germaniae / Die Urkunden der deutschen Könige und Kaiser. Band 9: Die Urkunden Konrads III. und seines Sohnes Heinrich. Bearbeitet von Friedrich Haus­mann. Hermann Böhlaus Nachf., Wien—Köln—Graz 1969. XXX, 824 S. Die moderne Diplomatik, die ihr Können vor allem durch die Edition der Kaiserurkunden in den Monumenta Germaniae Historica beweist, kann bald auf eine hundertjährige, erfolgreiche Tradition zurückblicken; 1872 erschien nämlich die heftig kritisierte Ausgabe der Merowinger Urkunden, die den Anstoß zur Reorganisation der Disziplin gab. Seither ist die Methode geklärt; das Vorgehen der Urkundenlehre hat sich längst bewährt. Der Rezensent eines neuen Bandes in dieser Reihe ist daher vor die leichte Aufgabe gestellt, zunächst einmal aufrichtig Dank zu sagen für die aufopferungsvolle Arbeit, die nach dem strengen Kanon unserer Wissenschaft geleistet werden mußte. Da in unserer Zeit Qualität und Wert dieser Art wissenschaftlicher Betätigung aus dem Bewußtsein zu schwinden drohen, sei mit Nachdruck darauf verwiesen, daß auch in Zu­kunft die Ergebnisse von der Gediegenheit dieses Schaffens abhängig sein werden. H. hat Jahrzehnte geopfert, um uns die Urkunden Konrads III. in einer Edition vorzulegen, wie sie für weitere Forschungen benötigt wird und nunmehr greifbar ist. Besonders glücklich schätze ich dabei seinen Entschluß, entgegen anderen Gewohnheiten nicht nur die Privile­gien, sondern das gesamte Material, also auch Briefe, Plazita und Mandate zu erfassen. Beigegeben sind ferner noch die Urkunden von Konrads Sohn Heinrich, der 1147 gewählt wurde, aber noch 1150 vor seinem Vater starb. Die Wahl und das Wirken dieses Herrschers, der kaum beachtet ist, sollten mehr gewürdigt sein, da mit ihm der Grundsatz durchbrochen wird, daß der Nachfolger erst nach einer Kaiserkrönung gekürt werden kann. Das Reich hatte demnach in diesen wenigen Jahren zwei Könige, und es ist aufschlußreich, daß unter diesen Umständen alle unter Heinrichs Namen laufenden Dokumente nur Briefe, aber keine Privilegien sind, die der junge Regent offensichtlich nicht ausstellen durfte. Wer sich in Zukunft mit dem Problem „königliche Gewalt“ befassen will, wird diese Dinge mehr beachten müssen. Damit ist bereits angedeutet, wie viele Probleme der vorliegende Band auf wirft. Denn wenn wir etwa bisher meinten, die Urkunden Konrads, von dessen Macht wir keine große Meinung besitzen, könnten auch aus diesem Grund nicht viel Inhalt haben, dann werden wir durch das vorliegende Werk eines Besseren belehrt. Im Vergleich zu den ein­tönigen Besitzübertragungen, dem wichtigsten Anliegen der Diplome der großen Kaiser früherer Jahrhunderte, begegnen wir unter Konrad III. nunmehr einem wesentlich reicheren Katalog der Anwendung des Herr­scherrechtes, Urkunden geben zu können. Der Umbruch des 12. Jahr­hunderts, allgemein eher in die Zeit Friedrichs I. versetzt, ist demnach zweifellos noch vor der Mitte dieses Säkulums eingetreten und bereits in allen Dokumenten faßbar, die dieser Band enthält. Das Ringen um das Recht der Kirche findet in den zahlreichen Bestätigungen der Satzungen von Bistümern und Klöstern ihren Niederschlag, der Wortlaut ist reicher, der Ausdruck präziser geworden; aber auch die Bedeutung der Städte

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