Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 23. (1970)

OBERMANN, Karl: Unveröffentlichte Schriftstücke Metternichs vom Sommer 1845 über deutsche Angelegenheiten

Unveröffentlichte Schriftstücke Metternichs vom Sommer 1845 393 danken, die Sie mir anthier zu bereiten geruhten. Ich fühle mich auf Stolzen­fels in zweifacher Hinsicht heimatlich: die Eine bietet der Ort; die Andere werden Eure Majestät ohne Mühe in Sich selbst finden“ u). Metternichs Instruktion für den k. k. Hofrat Freiherr von Werner trägt ebenfalls das Datum: 7. September 1845. In diesem Dokument wer­den ausführlich die politischen Möglichkeiten zur Festigung und Stärkung der Regierungsgewalt und der Autorität der Bundes-Ver Sammlung er­wogen. Dabei galt ein enges Zusammenwirken von Österreich und Preu­ßen in der Bundes-Versammlung als eine unerläßliche Voraussetzung. Der Besuch des preußischen Königs in Frankfurt a. M. bildete den entschei­denden Ausgangspunkt der Verhandlungen. So beginnt die Instruktion mit der Feststellung: „Seine Majestät der König von Preußen hat bei seiner letzten Durchreise in Frankfurt den Präsidial-Gesandten zu sich beschieden und demselben in dem Gespräche, mit welchem Er ihn beehrte, Winke in Beziehung auf eine von Seite der Bundes-Versammlung zu ergreifende, den dermaligen Wirren angemessene Stellung zu geben geruhet. Aus dem Berichte, den mir Graf Münch von dieser Unterredung erstattete, habe ich ersehen, daß derselbe, in seiner Rückäußerung, Bezug auf die (ver­tagte) Central-Untersuchungs-Commission genommen hat. Die Impression des Königs, sowie jene des Präsidial-Gesandten teile ich und betrachte es als eine Pflicht, die Gründe, welche mich hiezu bewegen, um­ständlich auseinanderzusetzen.“ Nach dieser Einleitung die auf eine Überein­stimmung in den Ansichten hinweist, äußerte Metternich seine Gedanken zu den „großen Uebeln“, die „heute auf dem gesellschaftlichen Körper lasten“ und unterstrich, „daß ich als das bedenklichste Übel des Tages die Läh­mung der schirmenden Gewalten erkenne, und daß mich sonach alles, was zu deren Belebung und Verkräftigung dienen kann, anspricht.“ Die Aufgabe bestand für ihn darin, die „schirmenden Gewalten“ d. h. die Regie­rungen der Staaten des Deutschen Bundes bzw. den Deutschen Bund selbst aus ihrer Passivität herauszuführen und sie gegen die Volksbewegung zu aktivieren. Es handelte sich für Metternich lediglich darum, auf welche Weise die Regierungs- und die Bundesmacht wieder gestärkt werden konnte. So schreibt er: „Indem das Gefühl des Königs sich in einer gleichen Richtung er­hebt, so muß dasselbe sich mit dem meinigen begegnen. Auch ist es für mich nicht eine Frage: ob nicht der Deutsche Bund die passive Rolle, welche er bisher in den Wirren der Zeit behauptete, mit einer aktiveren vertauschen sollte; in demselben Maße jedoch, als mich die Sache anspricht, wendet sich mein Geist nach der Prüfung der zu deren Verwirklichung am besten geeigneten Mittel und Wege Zwei Gebiete stehen im Bereich der Bundesmacht: jenes der Gesetzge­bung, und jenes der allgemeinen Sicherheits-Anstalte n.“ Metternich gestand, daß die Bundes-Versammlung seit ihrem Bestehen alle notwendigen Gesetze und Verordnungen erlassen habe, und es jetzt auf strikte Handhabung und Durchführung dieser Gesetze ankomme. „Alle auf die Bedürfnisse der Gegenwart und der Zukunft benötigten Grundgesetze und speziellen Vorschriften sind in reichlichem Maße vorhanden; und zeigt sich irgend­wo Mangel, so muß er nicht in jenem vorhandenen Gesetze, sondern in deren n) Ebenda fol. 5—6 (Original) und Extrait d’un rapport de Mr. le Comte de Lützow en date de Rome le 23 Aoüt 1345, fol. 7-—8.

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