Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 23. (1970)

HÖFLECHNER, Walter: Die „Regule ad extrahendum litteras ziferatas sine exemplo“

Die „Regule ad extrahendum litteras ziferatas sine exemplo“ 383 Unter den regelausschaltenden Elementen wird neben den Nulle und breviores dictiones auch die Möglichkeit erwähnt, zwei Ziffernalphabete zu verwenden. Dies deutet nun auf eine Stufe, die in Mailand schon längst, wohl lange vor 1450, erreicht und überschritten war. Es gibt bei Tran- chedino nur wenige Buchstabenschlüssel, die nur zwei Durchgänge auf­weisen. Am verdächtigsten ist zudem, daß in keiner Weise der alten Faustregel des Chiffrierens gedacht wird, daß man nämlich die Zahl der Durchgänge für die Vokale der der Konsonanten gegenüber um eins erhöht, da die Vokale den schwächsten Punkt darstellen und deshalb sta­tistisch sofort auf fallen * 2 * * 24). Davon ist — wie gesagt — keine Rede. Stammte nun der Dechiffriertraktat, der nur aus 13 Regeln besteht, die sich (mit Ausnahme des Verhältnisses zwischen q und u) fast aus­schließlich mit den Vokalen und überwiegend mit den Möglichkeiten bei italienischen Texten befassen25 26), von Simonetta, so wäre die Schluß­passage ohne Zweifel nach dem letzten Stande des Chiffrenwesens ver­faßt 2e). Die Autorschaft des Simonetta wäre ja nur denkbar, wenn es nischen Chiffrenwesens anzusehen. Vgl. die Schlüssel bei Meister Kurie 171—176, über Lavinde 21 f. 2i) Dazu vgl. die Häufigkeitsstatistik und die Folgestatistik bei G e r 1 i c h Entzifferung, der hier ein Verfahren anwendet, wie es den Italienern ohne Zweifel bestens vertraut gewesen ist, denkt man an die großartig organisierten Chiffrenkanzleien in Venedig und Florenz; vgl. Meister Anfänge 27. Die Rüge Gerlichs (477) für Franz S t i x Geheimschriftenkunde als historische Hilfswissenschaft in MIÖG Erg. 14 (1939) 453—459, hier 456, der annimmt: „Während man sich aber im 16. und 17. Jahrhundert im allgemeinen auf das Herstellen von Chiffrenschlüssel für den eigenen Bedarf beschränkte, ging man im 18. Jahrhundert daran, systematisch zu interzipieren und auch fremde Chiffrenschlüssel zu entziffern“, ist verständlich; doch sind wir nicht nur auf Grund der Weiterentwicklung der „Verwendung von komplizierten Schlüsseln ... zu der Annahme“ gezwungen, „daß auch schon in diesen Jahrhunderten die Kunst der Entzifferung geübt wurde“, sondern wissen dies aus zahlreichen Quellen ganz sicher; man vgl. dazu die Ausführungen Meisters über die Kabinette in Venedig und Florenz und die durch Entzifferung gewonnenen Schlüssel in Tranchedinos Protokoll (siehe oben). Außerdem finden sich in der Literatur allenthalben Belege derartiger Tätigkeiten. 25) Alberti schlägt in seinem Traktat vor, das q allein zu setzen, da damit die verräterische Kombination mit dem u vermieden werde. Vgl. Alberti bei Meister Kurie 133. 26) Dazu vgl. man auch den ausführlichen und scharfsinnigen Traktat des schon erwähnten Alberti, der wohl als der Erfinder der Chiffrierscheibe ange­sehen werden darf (ein auf diesem System beruhendes Instrument aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts befindet sich in der Dauerausstellung des Haus-, Hof- und Staatsarchives in Wien), deren Erklärung neben der Darlegung seines komplizierten Zahlensystems den zweiten Teil des Werkes ausmacht. Der Eingang dient einer langen Untersuchung der Beziehungen und Stellungen der Buchstaben zueinander. Freilich behandelt Alberti nur diese beiden Erfindun­gen; diese jedoch sind ihrer Zeit weit voraus, da sie praktisch die ersten Systeme der neuzeitlichen Kryptographie darstellen. Zudem wären gerade bei dieser Materie höchsten Geheimnisses territoriale Unterschiede — Alberti war an der Kurie tätig — zu berücksichtigen, was sich ja auch hinsichtlich etwa der spani­schen Chiffren zeigt.

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