Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 23. (1970)

BENNA, Anna Hedwig: Von der erzherzoglichen Durchlaucht zur kaiserlichen Hoheit. Eine Titelstudie

4 Anna Hedwig Benna könnte 12). Pufendorfs Befürchtung, die Kaiserkrone könne einem ande­ren Fürsten als einem Angehörigen des Hauses Österreich zufallen, be­wahrheitete sich anläßlich der Wahl Karls VII. Einige Jahrzehnte später gab es im Reich eine nicht überhörbare Gegenstimmung gegen das Erz­haus, vor allem gegen dessen Privilegien und Freiheiten, so daß es nicht ausgeschlossen schien, — wie ein profunder Kenner der Reichsverfassung und der Verhältnisse im Reich, Johann Anton Graf von Pergen 13), in Beantwortung einer Reihe von Fragepunkten Josephs II. über den Wert und die Bedeutung der Römischen Kaiserkrone ausführte, — daß ein künftiger, nicht aus dem Erzhaus stammender Kaiser bei der Bestätigung der Hausprivilegien Schwierigkeiten machen könnte14). Der Besitz der Römischen Kaiserkrone blieb somit nach Pergen für das Haus Österreich noch immer attraktiv, da sie „Quelle des Flor und Aufnehmens des Hauses ursprünglich gewesen“ und eine Stütze für Macht und Ansehen des Hauses darstellte, da sie den Besitz der Privilegien, die Österreich aus dem Reich heraushoben, gewährte und ermöglichte. Sie gestattete dem Römischen Kaiser, große fürstliche Reichslehen nach ihrer Erledigung mit geringen Mühen und Kosten an sein Haus zu bringen, sie machte ihn zum Richter über viele „mit fremden cronen prangende mächtige stände“ und sie ver­lieh ihrem Träger „als dem ersten haupt in der Christenheit“ den Vor­rang vor anderen mächtigen Kronen 15). Begreiflicherweise bemühte man sich in den folgenden Jahrzehnten, dem Erzhaus die römische Kaiser­krone zu erhalten. Franz II. legte sie erst dann ab, als ihr Besitz dem Haus Österreich eher Nachteile als Vorteile verhieß. Als Quelle des Rech­tes schuf der letzte in der langen Reihe der römischen Kaiser das erbliche österreichische Kaisertum. Nach der Niederlegung der römischen Krone übte der Kaiser von Österreich, wie das Hofkanzleidekret vom 21. August 1806 ausführte16 * *), als oberster Lehensherr und Souverän alle jene lä) Beck Deutsches Staatsrecht 1. Buch 9. Hauptstück § 3 (hg. von C o n- r a d Recht und Verfassung 435). Vgl. Conrad in HJb 82, 178. !3) Zu Johann Anton Graf von Pergen (1725—1814) vgl. Hans von Volte- 1 i n i Eine Denkschrift des Grafen Johann Anton Pergen über die Bedeutung der Kaiserkrone für das Haus Österreich in Festgabe für Heinrich Ritter von Srbik (Wien 1938) 155; Friedrich Walter Die Organisierung der Staatlichen Polizei unter Kaiser Josef II. in Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Wien 7 (1927) 25—52; Anna Hedwig Benna Organisierung und Per­sonalstand der Polizeihofstelle (1793—1848) in MÖStA 6 (1953) 233—234 und die dort angegebene Literatur. 14) Pergens Denkschrift entstand in Beantwortung der von Joseph II. an Reichsvizekanzler Colloredo und Staatsminister Pergen gerichteten Fragepunkte. Vgl. R. Khevenhüller - Hanns Schiitter Aus der Zeit Maria There­sias. Tagebuch des Fürsten Johann Joseph Khevenhüller-Metsch, kaiserlichen Obersthofmeisters 1742—1776 Jg. 1764—67 (Wien 1917) 479 f. 16) V o 11 e 1 i n i in Festgabe Srbik 158—160. 18) Mischler-Ulbrich Österreichisches Staatswörterbuch 3 (Wien 1907) 565; Stolz in MÖStA Erg. 2/2, 106.

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