Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 20. (1967)
BLAAS, Richard: Die Archive im Bereich des Kulturgüterschutzes
Rezensionen 575 „Scrittura iniziale“ (nach Tjäder), „Litterae officiales“ sowie „Litterae communes“ für den Zeitraum der Spätantike und bestimmt diese Gruppen nach paläographischer Zugehörigkeit, Verbreitungsgebiet und Anwendungszeit. Für das Frühmittelalter — das die spätantiken Traditionen fortsetzt — untersucht er auf die gleiche Weise das päpstliche, byzantinische, merowingische und karolingische Urkundenwesen. Die Sinngebung des Brauches findet er in dem Streben nach „Auszeichnung“ von Persönlichkeiten oder Institutionen, sei es durch Hervorhebung von Namen oder Erweiterung ganzer Textteile zur Erzielung eines repräsentativen Schriftbildes. — „Die Frühzeit der geistlichen Siegelurkunden in Deutschland (10. und 11. Jahrhundert)“ behandelt F. Zaisberger (S. 257— 291). An Hand von etwa 200 erhaltenen Urkunden, davon ungefähr 20 sicher echten Stücken aus dem 10. Jahrhundert — wobei der geographische Schwerpunkt bei den rheinischen Erzbistümern liegt — untersucht die Verfasserin Schrift, Kanzleiprobleme, Diktatfragen und Beglaubigungsmodalitäten einerseits und die vorkommenden „Zeichen“ — monogrammatische Invokation, Rekognitionszeichen, Rota und Monogramm, Siegel — andererseits; die ursprünglich feststellbare starke Abhängigkeit von der Herrscherurkunde geht in der Zeit des Investiturstreits in eine Neuorientierung über. — Auf Grund durch O. Mitis gesammelten Materials, welches allerdings durch Neuerscheinungen wesentliche Ergänzungen erfuhr, schildert Anna M. D r a b e k die Familiengeschichte und Besitzentwicklung eines Adelsgeschlechtes, das vom 12. bis in den Anfang des 14. Jahrhunderts, zunächst hochfrei, dann in die landesfürstliche Ministerialität übertretend in verschiedenen Teilen vornehmlich des nördlichen Nieder Österreich, dann in Mähren zu verfolgen ist und vor allem am Hofe Premysl Ottokars II. eine einflußreiche Rolle spielte („Die Waisen. Eine niederösterreichisch-mährische Adelsfamilie unter Babenbergern und Premysliden“, S. 292—332). Aus Schwaben stammend — die Nebenlinie der Wehinger führte den ursprünglichen Namen fort — stand die Familie anfangs in engen Beziehungen zu den Grafen von Poigen- Rebgau; verwandt waren die Herren von Werde, von Grie, von Kuffern- Murstetten, die „Kadolde“ von Seefeld und andere. Erben des Besitzkomplexes der Hauptlinie wurden in erster Linie die Herren von Liechtenstein. Rechtsgeschichtlich ergibt sich interessantes Anschauungsmaterial zur Frage der Doppellehenschaft. Eine Ausstellung: „Hundsheim (bei Mautern) ... nach dem sich im 13. Jahrhundert ein Zweig der Orphani nannte ...“ (S. 296 f.), liegt nicht im Gerichtsbezirk Herzogenburg — wie auf Seite 312 festgestellt wird — und damit auch nicht „im Raum von St. Pölten“. — Über „Eine neue Handschrift der Summa Cancellarii des Johann von Neumarkt“, nämlich den in den bisherigen Editionen nicht berücksichtigten Codex 682 der Universitätsbibliothek in Uppsala, handelt J. P e t e r s o h n (S. 333—346). Er kommt zu dem Ergebnis, daß eine am Ende des 14. Jahrhunderts für den Birgittenkonvent in Vadstena (Schweden) angefertigte Abschrift der letzten Fassung der Briefsammlung (entstanden 1378/80) vorliegt und erörtert Parallelen und Unterschiede im Vergleich zur nächststehenden Handschrift, Rep. II 71 der Universitätsbibliothek Leipzig. — Zwei „Kleine Mitteilungen“ nehmen auf die Geschichte der Wiener Universität in den ersten Jahrzehnten ihres Bestan