Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 20. (1967)
BLAAS, Richard: Die Archive im Bereich des Kulturgüterschutzes
566 Literaturberichte archivwürdiges Schriftgut in die Archive gelangt. Größte Bedeutung kommt dabei der Einrichtung von Institutionen zu, welche die Verwahrung der Altregistraturen übernehmen („Zwischenarchive“ in der Bundesrepublik Deutschland, „Limbo“ in Großbritannien) und die Aussonderung der nicht mehr von den Behörden benötigten, aber auch nicht aufbe- wahrenswerten Akten durchführen. In der abschließenden Aufzählung jener Staaten, in denen in jüngster Zeit Schritte zur Überwindung des „Niemandslandes“ eingeleitet wurden, fehlt Östereich; jedoch auch hier wird eine moderne Lösung des Problems gefunden werden müssen, wenn in wenigen Jahren größere Abgaben wünsche der Behörden an die Archive kommen werden. — „Die Stellung der Archive innerhalb eines Systems der Dokumentation“ umreißt F. Zimmermann (S. 87—125). In seinem Schema des Dokumentationsbegriffes hat die „archivalische Dokumentation“ ihren festen Platz innerhalb der „organischen Dokumentation“ (Verwahrung von behördlichem Registraturgut); die Sammlungstätigkeit der Archive, welche zur Erfüllung des gestellten Aufgabenbereiches der Bereitstellung der historischen Quellen in Ergänzung des amtlichen Schriftgutes notwendig ist, gibt als „archivische Dokumentation“ auch Anteil an der „organisierten Dokumentation“. Der Intensität der Erschließung nach gehört das Archivgut in die Stufen der „primären“ beziehungsweise „wissenschaftliche Dokumentation“. Der Autor betont die Wichtigkeit der Sammlungstätigkeit der Archive als „Geschichtsamt“, speziell hinsichtlich der „Zeitgeschichte“ (politische Gelegenheitsdrucksachen, Presseerzeugnisse, Nachlässe, Tagebücher, Briefe u. dgl.), ist sich aber bewußt, daß Vollständigkeit der Quellenerfassung auf historischem Gebiet naturgemäß nie erreicht werden kann. — Archiv geschickte: „Die Geschichte des Hunyadi-Brandenburgischen Familienarchivs“ von I. Borsa (S. 144—168) ist eine eingehende Schilderung der wechselvollen Schicksale der Urkunden und Akten aus dem Besitz der Familie Hunyadi, welche 1510 im Erbgang an Markgraf Georg von Brandenburg kamen und von diesem in Ansbach bzw. auf der Plassenburg deponiert wurden. Ein 1785 als Geschenk an Kaiser Josef II. gediehener Komplex landete schließlich in den Staatsarchiven von Budapest, Zagreb und Wien, der Rest der Urkunden gelangte 1895 im Tauschwege vom Reichsarchiv München, wo er sich seit 1821 befunden hatte, an das Staatsarchiv in Budapest; eine weitere Tauschaktion hinsichtlich der Akten kam wegen des 1. Weltkrieges nicht mehr zustande, die Akten befinden sich heute im Staatsarchiv Nürnberg. Die auf der Plassenburg gelagert gewesenen Bestände sind heute je zu einem Teil in den Staatsarchiven Bamberg und Merseburg, das Staatsarchiv Budapest besitzt jedoch Kopien dieses für die ungarische Geschichte des 12. bis 16. Jahrhunderts überaus wichtigen Quellenmaterials. — Urkunden: Die „Richtlinien für die Regestierung von Urkunden“, erarbeitet und herausgegeben vom Arbeitskreis für Editionsgrundsätze (S. 138—143) legen allgemein gültige Grundsätze für die Anfertigung eines Vollregests fest. — Beschreibstoffe: Ein an einer Nahtstelle von Naturwissenschaft und Archivtechnik liegendes Thema behandelt L. Krempel-Lamprecht („Pergament und Papier als Träger verschiedener Mikroorganismengesellschaften“, S. 131—