Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 20. (1967)

BLAAS, Richard: Die Archive im Bereich des Kulturgüterschutzes

Rezensionen 567 137). — Siegelkunde: Erhabene, ornamentartige Gebilde auf den Rückseiten der Wachsschalen von Siegeln fünf bayrischer Klöster aus der Zeit vom 15. bis zum 17. Jahrhundert deutet K. Andrian-Werburg als Zierformen ohne rechtliche Beziehung („Ornamente auf Siegelschalen“, S. 126—130). — Archivbauten: Eine Darstellung über „Archivbau in Vergangenheit und Gegenwart“ (als Festgabe zum 75. Geburtstag von Heinrich Otto Meisner) bietet W. Leesch (S. 11—65). In einem systematischen ersten Teil werden die verschiedenen Einteilungsmomente für den vorhandenen Bestand an Archivgebäuden in der Bundesrepublik Deutschland, in der Deutschen Demokratischen Republik und in Öster­reich herausgearbeitet. Nach der ursprünglichen Bestimmung unterschei­det L. Archivzweckbauten, zweckveränderte und zweckfremde Bauten, wo­bei zahlenmäßig die beiden letzgenannten Gruppen weit überwiegen. Nach der Lage der Depot- und der Verwaltungsräume unterscheidet er Arbeits­raumsystem, Einzelraumsystem, Zentralraumsystem, Magazin- bzw. Pavil­lonsystem mit verschiedenen Varianten. Weitere Einteilungsgründe er­geben sich aus dem Grundriß der Magazine, der Tragekonstruktion, der inneren Gliederung der Magazingeschoße, der Art der Regalaufstellung. Zusammenfassend werden die Bedingungen erörtert, unter denen den hauptsächlichen Bedrohungen des Archivgutes — durch Feuer, Lichtein­wirkung und Luftkrieg (auch Feuchtigkeit wäre noch zu erwähnen ge­wesen) — durch Baumaßnahmen erfolgreich entgegengetreten werden konnte. Ein zweiter Teil bietet die „Baugeschichte der deutschen und österreichischen staatlichen Archive im Überblick“. Hier-zeigt sich deutlich die Problematik der theoretischen Einteilung, die dem historisch Gewor­denen nicht ganz gerecht werden kann. Die Angaben über den Bauzustand sind nicht immer auf den letzten Stand gebracht, z. B. sind die Umbauten im Wiener Kriegsarchiv in den Jahren 1953—1955 und 1959 nicht ange­führt (Deckenverstärkungen, Ausstattung mit Stahlregalen im Nordtrakt). Hinsichtlich der Anordnung muß ein grundsätzlicher Einwand vorgebracht werden: Die Anführung der Archive nach ihren Standorten in alphabeti­scher Reihenfolge — unabhängig von ihrer staatlichen Zugehörigkeit — ist auf jeden Fall abzulehnen. Für Österreicher beschwören Namensfolgen wie „Hannover, Innsbruck, Karlsruhe, Kiel, Klagenfurt, Kob­lenz“ oder „Wetzlar, Wien, Wiesbaden“ höchst unerfreuliche Reminis­zenzen an die jüngere Vergangenheit, aber auch auf der internationalen Ebene muß eine solche „Vereinnahmung“ Befremden bewirken. In ähn­licher Weise verfehlt erscheint auch die Feststellung (S. 14): „Der erste moderne, selbständige Zweckbau in Deutschland (Sperrung von mir) war das unter Mitwirkung des Archivdirektors Grillparzer erbaute Wiener Hofkammerarchivgebäude ... “ . Über den „Wiederaufbau des Staats­archivs Landshut“ nach der Brandkatastrophe, die 1961 den Fürstenbau der Burg Trausnitz bis auf die Grundmauern vernichtete, berichtet S. Hi er et (S. 177—182); unter Beibehaltung der historischen Außen­fassade und gründlicher Restaurierung der erhalten gebliebenen Teile der Burg wurde ein Drittel des Palas musealen Zwecken zugeführt, zwei Drit­tel als Archivmagazin eingerichtet. Daß für eine solche Lösung, bei der der Feuersicherheit besonderes Augenmerk zugewendet wurde, schwierige

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