Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 20. (1967)

BLAAS, Richard: Die Archive im Bereich des Kulturgüterschutzes

Rezensionen 555 Das alte und immer heikle Thema des Verhältnisses von Kirche und Staat, im besonderen von Konstanz und Österreich, wird im 2. Kapitel erörtert. Der Verfasser gibt einleitend zu diesem Kapitel (S. 232) und im allgemeinen Vorwort gewisse Einschränkungen, auf die in diesem Zu­sammenhang nicht eingegangen werden kann, die aber zur Beurteilung der in mancher Hinsicht eigenwilligen und doch interessanten Auseinander­setzung wichtig wären. — Was hier vorliegt, ist ein Exzerpt. Unter der Gesamtüberschrift: „Die Beziehungen im Forum mixtum“ greift der Ver­fasser die Themen heraus: Die Besetzung der geistlichen Ämter, das Kirchengut, die geistliche Immunität, die geistliche Gerichtsbarkeit, die Glaubenssorge des Staates. Noch zurückgestellt sind die Klosterpolitik, die Ausbildung des Klerus etc. Die Absicht des Verfassers, bzw. der Ansatz, von dem er das komplexe Problem des Josefinismus zu bewältigen versucht, wird deutlich erkenn­bar gemacht: „Der Josefinismus ist nicht Höhepunkt, er ist bereits Aus­klang und Übergang“ (S. 5), ein „später systematischer Ausläufer eines uralten Systems“ (S. 313), des Eigenkirchenwesens des Mittelalters. Von dieser Feststellung wird die Frage nach dem Verhältnis von Kirche und Staat, die sich in verschiedener Dringlichkeit durch alle Jahrhunderte gezeigt hat, untersucht: Die Tendenz ist die, daß die gegenseitige Einfluß­nahme von Kirche und Staat sich immer mehr lockerte als intensivierte, bis sich im 19. Jahrhundert die völlige Trennung der Bereiche anbahnt. Der Historiker geizt nicht mit den Empfehlungen einer allgemeinen Revision bisheriger Darstellungen. Insbesondere müsse die Kirchenge­schichte sich mehr mit den Struktur-und Rechtsanschauungen des Mittel­alters auseinandersetzen, um das Phänomen des Josefinismus in den Griff zu bekommen. — Die Darstellung des Verfassers verfolgt den nur-rechts- historischen Standpunkt, die geistig-religiöse Situation läßt er unberück­sichtigt. Abgesehen nun von der Zusammenfassung (S. 309 ff.), die komprimiert noch einmal den Tenor der Erörterung des 2. Kapitels wiedergeben soll, die aber durch Vereinfachung und Zuhilfenahme von Termini in An­führungszeichen („geistlich“, „kirchlich“ „weltlich“) das Verständnis eher erschwert, darf die Darstellung Rudolf Reinhardts, die mit reichem Quellenmaterial gestützt wird, als ein neuer Versuch gelten. Wie er selbst eingangs schreibt, möchte er die wichtigen Ergebnisse einmal zur Diskussion stellen. Seine Gedanken werden sicher vielerorts aufgegriffen werden, nicht ohne die Erkenntnis, daß das Thema „Josefinismus“ im weitesten Sinn des Wortes noch lange nicht abgeschlossen ist, wenn auch von verschiedenen Gesichtspunkten her schon wertvolle Beiträge dafür erbracht worden sind. Franz W e h r 1 (Wien).

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