Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 20. (1967)

BLAAS, Richard: Die Archive im Bereich des Kulturgüterschutzes

552 Literaturberichte 1690 können nicht als Beispiel der „harten Intoleranz, die in Österreich herrschte“, angeführt werden, da es sich um Maßnahmen der Salzburger Erzbischöfe handelte (S. 110). Überhaupt wird das Erzstift Salzburg mit mangelnder Konsequenz gleichzeitig bei Deutschland und bei Österreich angeführt. Bei der Feststellung, daß die Hexenprozesse zwischen 1640 und 1680 in Österreich ihren Höhepunkt erreichten (S. 111), hätte loyalerweise doch bemerkt werden müssen, daß die Hexenverfolgung ganz im Gegen­satz zu Süd- und Mitteldeutschland hier nie größere Ausmaße erreicht hat. Die Schilderung der Verhältnisse in Böhmen geht von der Zeit Rudolfs II. — „es war eine fürwahr an geistiger Potenz reiche Zeit“ (S. 158) — aus. Herausgestellt wird vor allem die interessante Figur des Kapuziners Valerian Magni, der „wie M. Marci geistig sehr früh von Kepler in Prag berührt wurde“ (S. 164). Daß er ein Graf war, geht nur einmal aus einer Erwähnung seiner Verwandten hervor, während bei Tschirnhaus bemerkt wird, daß er „kennzeichnenderweise der einzige Adlige unter den geistigen Vätern der Frühaufklärung in Deutschland“ war (S. 62). Besonders wichtig ist im Bereich der Monarchie die Darstel­lung der Tätigkeit der einzelnen Orden, die im Gegensatz zur allmächti­gen Gesellschaft Jesu unermüdlich im Sinn einer innerkirchlichen Auf­klärung tätig waren und dabei vom französischen Jansenismus und Galli­kanismus und von den Anhängern Muratoris Anregungen empfingen. Die Stärke Winters liegt überhaupt in der genauen Kenntnis dieser innerkirchlichen Quellen. Sie wird freilich durch eine krasse Schwarz- Weißmalerei in der Darstellung des Kampfes des Konfessionalismus ab­geschwächt. Von seinem Standpunkt aus kann der Vf. den unleugbaren Leistungen der Jesuiten nicht gerecht werden, wenn er sie auch auf dem Gebiet der Naturwissenschaften notgedrungen anerkennen muß. Mit Recht beklagt er z. B. das Fehlen einer umfassenden Geschichte der Gesellschaft Jesu im 18. Jahrhundert, ohne allerdings dazu zu bemerken, daß es die Aufklärer selbst waren, die mit der sinnlosen Zerstörung der Ordens­archive bei der Aufhebung dazu am meisten beigetragen haben. Die Kritik der Darstellung der Verhältnisse in Oberungarn, Polen und Rußland muß Kennern der osteuropäischen Geschichte überlassen bleiben. Immerhin wird man nicht mit dem Vf. das berüchtigte Eperjeser Blut­gericht von 1687 als Beweis dafür anführen können, daß Leopold I. und seine Räte die teilweise Anerkennung der Protestanten in Ungarn schwer trugen (S. 191). General Caraffa wurde abberufen, für sein eigenmäch­tiges Vorgehen zur Verantwortung gezogen und das Urteil kassiert. Bei der Schilderung des Protagonisten der oberungarischen Aufklärung, des Historiographen und lutherischen Predigers von Preßburg, Matthias Bél, mit Recht „magnus decus Hungáriáé“ genannt, hätte man die in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts auch in Österreich herrschende Duldung, die sein Wirken erst ermöglichte, mehr hervorheben können. Gerade Bél, der sich nach seiner Bildung als Deutscher, nach der Landeszugehörigkeit als Ungar und nach der Muttersprache als Slowake bezeichnete, bietet ein gutes Beispiel dafür, daß man in dieser Zeit die historisch gewordenen Räume nicht trennen kann. Bei der Schilderung der Verhältnisse in Polen, das der Vf. wohl zu einseitig als Barriere und nicht als Brücke der Auf­

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