Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 17/18. (1964/65)

BROUCEK, Peter: Alexander Ypsilantis Gefangenschaft in Österreich

558 Miszellen Wirklich hatte sich der Gesundheitszustand Alexanders, wie ein ärzt­liches Gutachten zeigt, bis zum Juni 1827 wieder stark verschlechtert. Die Ärzte berichteten von Lungenschwindsucht, Gichtanfällen, Katarrh, Geschwülsten an beiden Füßen, wozu noch übermäßiger Alkoholgenuß kam. Es wurde daher schon an seiner Wiederherstellung gezweifelt. Wie­der gestattete Metternich auf Ypsilantis’ Bitten eine Kur in Pistyán. Dies­mal hatten auch Gräfin Lulu von Thürheim und ihre Schwester Fürstin Konstantine Rasumofsky bei Metternich interveniert und 800 fl zur Ver­fügung gestellt36). Inzwischen nahm jedoch die internationale Lage wieder Einfluß auf Ypsilantis' Schicksal. Nach dem Tode Zar Alexanders am 1. 12. 1825 hatte sich der neue Zar Nikolaus I. am 4. 4. 1826 mit Canning über den Status Griechenlands als türkischer Vasallenstaat geeinigt. Die Türken fügten sich dem Willen der Mächte nicht und so kam es bekanntlich zur Vernich­tung der türkischen Flotte bei Navarino am 24. 10. 1827. In Rußland er­innerte man sich wieder an den ersten russischen Offizier, der 1821 kämpfend in türkisches Gebiet eingedrungen war. So kam es, daß der Zar sich für die Freilassung Ypsilantis' einsetzte und die Hälfte der bisher erwachsenen Auslagen zu übernehmen versprach37). In dem diesem Ange­bot folgenden Vortrag Metternichs an den Kaiser faßte jener nochmals alle Gesichtspunkte der „Angelegenheit Ypsilantis“ aus österreichischer Sicht zusammen: Ypsilantis sei auf russischem Gebiet ansässig gewesen, nach dem in Rußland vorbereiteten Unternehmen sei Ypsilantis auf Wunsch des Zaren, „der die Fürsten Ypsilantis' als verführte Werkzeuge verbrecherischer Absichten weder der Rache der Pforte noch der Strenge der russischen Gerichte noch der Freiheit“ übergeben wollte, in Österreich festgehalten worden. Wenn auch Ypsilantis mehr als russischer Gefan­gener zu betrachten sei, so wäre seine Festsetzung doch im österreichi­schen Interesse gelegen gewesen. Denn Österreich hätte an der Beruhi­gung der Pforte und der Beendigung der Umtriebe des Fürsten Interesse gehabt. Rußland konnte jedoch rechtlich nicht gezwungen werden, Ypsi­lantis zu übernehmen, da sie diesen aus ihrer Armeeliste gestrichen hatte. Österreich sollte daher Rußlands Vorschlag annehmen, die russische Regierung müßte jedoch künftighin die gesamten Kosten für den Unter­halt des Griechenfürsten tragen38). Kaiser Franz erklärte sich mit der Freilassung Ypsilantis einverstanden. Der Grieche könne sich in einer Stadt der Monarchie niederlassen, dürfe diese jedoch ohne Genehmigung des Polizeipräsidenten nicht verlassen39). S6) Y. A„ Weisung Metternichs v. 23. 6. 1827. Thürheim, a. a, 0„ 3. Bd„ S. 276 ff. 37) Y. A„ Schreiben Botschafter Tatistsohews v. 22. 9. 1827. 38) Y. A„ Vortrag Metternichs v. 3. 4. 1827. Das frühe Datum dieses Vortrags erklärt sich wohl aus einem im Frühjahr 1827 erfolgten nicht mehr näher feststellbaren diplomatischen Schritt Rußlands. 38) Y. A„ Kaiserliches Handschreiben v. 16. 10. 1827.

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