Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 17/18. (1964/65)

BROUCEK, Peter: Alexander Ypsilantis Gefangenschaft in Österreich

Miszellen 553 maßregeln fortgesetzt werden. Trotzdem mußte der kommandierende General im Banat melden, daß die Identität der Gefangenen allgemein bekannt sei. Das Wissen über die Ereignisse in der Walachei und der Umstand, daß der Grieche durch seinen amputierten rechten Arm leicht auffallen mußte, hatten alle Vorsichtsmaßnahmen der Behörden unwirk­sam werden lassen 9). Aber nicht nur die Öffentlichkeit im Inland, auch das Ausland interessierte sich für das Schicksal des Prinzen und seiner Begleiter. Metternich hatte am 5. Juli die österreichischen Diplomaten in St. Pe­tersburg und Konstantinopel vom Eintreffen Ypsilantis' informiert. Lützow gab er jedoch die Weisung, daß dieser sich über den Grenz­übertritt uninformiért zeigen sollte10). Kurz darauf erhielt der Inter­nuntius jedoch den Auftrag, er solle erklären, daß es dem Griechen trotz sorgfältiger Absperrmaßnahmen der Österreicher infolge des unüber­sichtlichen Geländes gelungen sei, in die Monarchie zu flüchten. Der Kaiser stütze sich bei seinem Vorgehen gegenüber Ypsilantis auf Artikel 18 des Vertrages von Belgrad aus dem Jahre 1739, der keine Auslieferung von Hochverrätern, sondern nur deren Festhaltung in einem von der gemeinsamen Grenze entfernten Ort vorsah. Eine scharfe Bewachung des Arrestanten wurde zugesagt10a). Bevor jedoch diese zweite Weisung zur Kenntnis Lützows gelangt war, hatten die türkischen Behörden durch einen Angestellten der öster­reichischen Agenzie in Craiova von der Flucht Ypsilantis’ erfahren und der Reis Effendi hatte gegen die Aufnahme des „Hochverräters“ protestiert. Lützow hatte darauf die Erklärung abgegeben, daß er im Gegenteil Nachricht erhalten habe, daß Ypsilantis von den Österreichern abgewiesen worden sei, eine Behauptung, die er nach der zweiten Weisung schließlich revidieren mußte11). Nach Rußland hatte Metternich die Nachricht über das Eintreffen des Griechen zusammen mit ausführlichen Hinweisen auf die Gefähr­lichkeit der Revolutionen in der Türkei und der Aufforderung an den Gesandten Lebzeltern gerichtet, die Meinung des Zaren Alexander über das Schicksal Ypsilantis' festzustellen 12). Eine solche war nun zunächst allein in der Form zu erlangen, daß der Zar sich mit den Vorkehrungen Metternichs einverstanden erklärte und nur eine Auslieferung an die 9) Y. A. Nr. 6, Bericht an Bellegarde vom 12. 7. 1821. 10) Hauis-, Hof- und Staatsarchiv (künftig: HHStA), Staatenabteilung Türkei, Weisungen (künftig: W. n. T.) vom 5. 7. 1821 und 17. 7. 1821. ioa) Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Staatenabteilung Türkei Weisungen (künftig: W. n. T.) vom 5. 7. 1821 und 17. 7. 1821. 11) B. a. T. Nt. 98 F v. 25. 7. 1821. 12) HHStA, Staatenabteilung Rußland, Weisung (künftig: W. n. R.) v. 5. 7. 1821.

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