Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 17/18. (1964/65)

FUSSEK, Alexander: Ministerpräsident Karl Graf Stürgkh und die parlamentarische Frage

340 Alexander Fussek den. Dieses Angebot wiederholte er auch ein Jahr später wieder, als die Wehrgesetze schon verabschiedet waren: „Die kraftvolle Bestätigung zielbewußten Arbeitseifers läßt mich mit einer gewissen Zuversicht auf unsere parlamentarische Zukunft blik­ken ... pessimistische Stimmen sind, allerdings vereinzelt, da und dort betreffs der künftigen Arbeitsfähigkeit dieses Hohen Hauses laut ge­worden. Ich lege besonderen Wert darauf, schon vorweg zu konstatieren, daß die Regierung diesen Pessimismus keineswegs teilt, daß sie vielmehr aufrichtig an eine Erstarkung unseres Parlamentarismus durch die läuternde Kraft gemeinsamer hohen Ziele glaubt und die Voraussetzung fruchtbringender Arbeit auch derzeit noch im vollem Maße für gegeben erachtet“ 4). Als die verhältnismäßig fruchtbare parlamentarische Periode des Tahres 1912 aber 1913 keine Fortsetzung fand, als der Streit der Nationen die Verantwortlichkeit vieler Volksvertreter zu ertöten schien, als eine Einigung zwischen Deutschen und Tschechen bei etwas gutem Willen beiderseits doch noch zu erzielen gewesen wäre, durch das Mittel der Obstruktion jedoch abermals scheitern mußte — ist es dann wirklich von der Hand zu weisen, wenn den Hitzköpfen etwas Zeit zur Besinnung in Form einer Sistierung des Parlamentsbetriebes gegeben wurde? Damit ist die menschliche Seite der Erklärung gegeben, die Graf Stürgkh zu seinem Schritt im März 1914 bewogen hatte. Die staatspolitische Seite aber hatte er dadurch weit aus den Augen vferloren. Abgesehen davon, daß sich Meinungsgegensätze durch eine Parlamentsaufhebung kaum aus der Welt schaffen lassen, spricht schon das optische Bild, nach der Verfassung gewählte Volksvertreter auszu­schalten, nicht gerade für den Ministerpräsidenten. Wer trotz guten Willens die Zusammenarbeit mit anderen politischen Faktoren nicht zu sachlichen und praktischen Erfolgen führen kann, muß seine Mission als gescheitert ansehen und sich selbst das Eingeständnis geben, daß der Auf­trag über seine Kräfte ging. Man darf also glauben, daß Graf Stürgkh das Abgeordnetenhaus während seiner Ministerpräsidentschaft zwar nicht an sich ablehnte, jedoch gewillt war, bei länger anhaltenden Schwierigkeiten sich seiner zu entledigen. Man kann die Haltung des Regierungschefs folgender­maßen ausdrücken: Funktionierte die Zusammenarbeit mit den Volks­vertretern, dann war alles in Ordnung; wurde das Verhältnis schlechter, sollte etwas zugewartet werden; war keine Besserung der Lage — ein subjektiver Standpunkt wohl — zu erwarten, dann konnte man auch ohne Parlament auskommen. Trotzdem geht der Standpunkt zu weit, der die zielstrebige Unter­stützung der Obstruktion durch den Ministerpräsidenten behauptet. Von 4) Rede Stürgkhs bei der Wiedereröffnung des Reichsrates am 24. Okto­ber 1912 in: Stenogr. Protokolle des AH, XXI. Session, 5. Bd.

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