Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 17/18. (1964/65)

FUSSEK, Alexander: Ministerpräsident Karl Graf Stürgkh und die parlamentarische Frage

Ministerpräsident Karl Graf Sttirgkh und die parlamentarische Frage 341 einer „vom Ministerpräsidenten still geförderten“ Lahmlegung des parlamentarischen Lebens, die durch Freunde des Premiers in seiner Technik immer weiter getrieben wurde5), zu sprechen ist wohl zu dick aufgetragen und dient dem bestimmten Zweck, den dadurch herbeige­führten „reaktionären“ Absolutismus erst recht anprangern zu können. In dieselbe Schale gehört wohl auch die Meinung, daß dem Minister­präsidenten „von jeher nichts zuwiderer war als Versuche, die Parla­mentsparteien einander zu nähern und sie auf eine gemeinsame Linie zu bringen“ 6). Es ist ihm nicht gelungen; daß er es aber absichtlich nicht versucht hätte, müßte erst handfest bewiesen werden. Mit diesem Kapitel ist wohl der Weg frei, die unglückliche inner- politische Situation auf dem Parlamentssektor in den ersten drei Monaten des Jahres 1914 versuchsweise zu analysieren. Die Ausschaltung des Parlamentes. Wenn unter dem Kabinett Stürgkh von der Ausschaltung des Parla­mentes die Rede ist, sind grundsätzlich zwei Phasen zu unterscheiden, die unter diesen Begriff fallen: die erste, kurzfristige vom 31. Jänner bis 5. März 1914 und die zweite, dauernde, die mit dem 17. März 1914 begann und erst unter Clam-Martinic am 31. März 1917 wieder beendet wurde. Als im Jänner 1914 die tschechischen Agrarier und der Klub der tschechischnationalsozialen und radikal fortschrittlichen Abgeordneten eine wilde Obstruktion begannen, die an sich jeder vernünftigen Grund­lage entbehrte, reagierte die Regierung diesmal scharf. In einem Ende Jänner abgehaltenen Ministerrat erklärte Graf Stürgkh, „daß die Verhandlungen mit den obstruierenden Parteien zu keinem Ergebnisse geführt haben“ 7). Als Bedingung für die Einstellung der Obstruktion hatten die störenden Elemente eine prinzipielle Regierungs­erklärung darüber verlangt, wie die Wiederherstellung verfassungsmäßiger Zustände in Böhmen eigentlich gedacht sei und die Fixierung eines festen Termins für die Ausschreibung der böhmischen Landtagswahlen sowie für die Einberufung des Landtages gefordert. Zu Punkt zwei und Punkt drei — so heißt es im Protokoll weiter — konnte keine bindende Zusicherung gemacht werden, da zuerst „Garantien für ein ordnungs­gemäßes' Funktáonieren der autonomen Faktoren gegeben sein“ 7) mußten, während zu Punkt eins das ernste Bestreben der Regierung bekundet wurde. Diese Antwort fanden die obstruierenden Parteien für ungenügend und waren nicht bereit, ihre Taktik zu ändern. Zur Vertagung des Reichsrates lag bereits die Allerhöchste Ermächtigung vor, wenn sie der Ministerrat für zweckmäßig fände. Daher wurde die Beantragung 5) Brügel, Geschichte der Sozialdemokratie, 5. Bd., S. 114. “) Baemreither, Fragmente, S. 267. ') Protokoll des zu Wien am 30. Jänner 1914 abgehaltenen Ministerrates.

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