Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 17/18. (1964/65)

BLAAS, Richard: Die Anfänge des österreichischen Brasilienhandels

282 Richard Blaas silien angenommen auf Grund „de la stricte réciprocité“ 170). Der öster­reichische Handel blieb auch weiterhin aus den schon oft angeführten Gründen in bestimmten Grenzen, ja erlitt einen gewissen Rückschlag durch den Verlust der Lombardei und Venetiens, wodurch reiche, auf Seehandel bedachte Gebiete der Monarchie verloren gegangen waren. Die Wiener Weltausstellung 1873 war auch von Brasilien beschickt. Eine eigene bra­silianische Kommission war bei der Universal-Ausstellung in Wien tätig, deren Präsident Se. k. Hoheit Louis August Eudes, der Vizepräsident aber der portugiesische Gesandte in Wien Baron Varnhagen de Porto Seguro waren. Als Werbeschrift für die Ausstellung und als Propaganda für Bra­silien wurde eine eigene umfangreiche Druckschrift „Das Kaiserreich Bra­silien auf der Wiener Weltausstellung von 1873“ 171 )herausgegeben, eine Art Führer durch Brasilien, Land, Leute, Einrichtungen, Staatsverfas­sung usw. Die Schrift sollte vor allem die Auswanderung nach dem brasi­lianischen Kaiserreich fördern. Die handelspolitischen Beziehungen zu Brasilien wurden erst dadurch wieder getrübt, daß die brasilianische Regierung mit Dekret vom 13. Dezember 1875 eine nur von fremden Schif­fen einzuhebende Leuchtturmgebühr einführte. Daraufhin richtete der österreichische Gesandte Baron v. Schreiner eine Note am 21. Juli 1876 an die brasilianische Regierung mit der Aufforderung, die österreichische Schiffahrt so wie bisher den Nationalen gleichzustellen und die bereits eingehobenen Leuchtturmgebühren zurückzuerstatten. Österreich berief sich dabei auf den 1848 stattgehabten Notenwechsel, der nach österreichischer Auffassung nicht ohne zweiseitige Übereinkunft abgeändert werden könne. Daraufhin erklärte das brasilianische Außenministerium in seiner Ant­wortnote vom 4. Oktober 1876, daß die betreffenden Noten aus dem Jahre 1848 für Brasilien nicht mehr bindend seien und es der brasilianischen Regierung freistehe, neue Differenzialzölle einzuheben. In der Antwortnote wird das ganze Problem der Bedeutung der Noten von 1848 dargelegt und nachgewiesen, daß ihnen nicht der Charakter einer Konvention zukomme, den ihnen Österreich bisher gegeben habe. Baron von Schreiner stellte in seiner Replik vom 4. Februar 1877 daraufhin fest, daß auch Österreich sich nicht mehr an die Noten vom 25. und 27. März 1848 gebunden fühle 172). Mit Zirkularschreiben vom 22. März 1877 an die Seebehörde in Triest wurde die Aufhebung der Gleichstellung der brasilianischen Schiffe mit den österreichischen verfügt, „perloche i bastimenti di bandiera brasiliana 17°) Bittner, Staatsverträge a. a. O. nr. 3699 und 3700. Vgl. Neumann, Re- cueil des traités conclus par l’Autriche avec les puissances étrangéres, Bd. XI, Wien 1877, S. 226 f. 171) Das Kaiserreich Brasilien auf der Wiener Weltausstellung von 1873, Rio de Janeiro 1873, 408 Seiten. 172) Neumann a. a. O. Bd. XVI, S. 30 ff.: Déclaration échangée entre 1’Aut- riche-Hongrie et le Brésil á l’égard des droits de lanternage ä acquitter pour les bätimens autrich-hongr. dans les ports brésiliens ä l’égard de la cessation du traitement sur la base d’égalité avec les bätimens nationaux des navires brési­liens dans les ports austro-hongrois et vice-versa.

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