Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 16. (1963)
PILLICH, Walter: Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1637–1780
498 Walter Pillich 3. da der Kaiser nicht gewohnt sei, „alt meritirte Diener“ ohne Unterhalt zu lassen, möge daher der Vater Ferdinand Galli Bibiena eine lebenslängliche Pension erhalten. Das Obersthofmeisteramt meint hiezu, obwohl alle Angaben Bs. vollkommen richtig seien, hätten deren Vorgänger (siehe hiezu nro. 309) keine so hohe Besoldung erhalten. Es wird daher in Vorschlag gebracht, dem Giuseppe Galli Bibiena ab 1. Jänner 1738 jährlich 2500 Gulden Besoldung und dem Ferdinando Bibiena ab 1. Jänner 1738 anstelle der 18.600 Gulden Besoldungsrückstand eine jährl. Pension von 1.000 Gulden zu geben. Res.: Placet für Vorschlag 1 und 2 des Obersthofmeisteramtes. Wegen des Besoldungsrückstandes aus Mailand müsse auf andere Weise gesehen werden, wie dies zu ersetzen sei. f. 441 r — 444 v. 454 1738 März 2U, Wien. Die Hofkammer hat durch den kaiserl., Hofbauschreiber Joseph Friederich schriftlich angefragt, ob, da der Bau der Karlskirche in Wien beendet sei, dem kaiserl. Hofkammerrat und Architekten Joseph Emanuel Fischer von Erlach vertraglich (siehe nro. 404) das Wagengeld von jährl. 500 Gulden ab 1. April einzustellen sei. Res.: Wenn der kaiserl. Hofbaudirektor hiezu keinen Einwand erhebt, kann die Zahlung aufgehoben werden. f. 464 r v. 455 1737 April 2, Wien. Intimat an die Hofkammer, daß an Joseph Emanuel Fischer von Erlach, kaiserl. Hofarchtitekt, das jährliche Wagengeld von 500 Gulden nur bis Ende März 1738 bezahlt werden soll. f. 481 r v. 456 1738 April 2, Wien. Intimat an die Hofkammer nach der kaiserl. Resolution (siehe nro. 453) vom 24. März 1738: 1. Giuseppe Bibiena erhält ab 1. Jänner 1738 jährlich 2500 Gulden Besoldung. 2. Die Besoldungsrückstände des Ferdinando und Giuseppe Bibiena von jährlich 4.400 Gulden betragen von 1733 bis Ende Juni 1737 insgesamt 16.490 Gulden, somit bis Jahresende 18.690 Gulden und müssen vom „Mayländischen Fundus“ nach und nach eingefordert werden. 3. Ferdinand Bibiena erhält ab 1. Jänner 1738 eine jährliche Pension von 1.000 Gulden. Hierüber hat die Hofkammer das weitere zu veranlassen. f. 484 r v. 457 1738 April 2, Wien. Maria Elisabeth Steindlin, Tochter des verstorbenen kaiserl. Beinstechers Matthias Steindl, mit „einem incurablen Zustand“ behaftet, erhielt schon öfters eine jährl. Gnadengabe von 75 Gulden; hat am 30. November 1737 um Weiterbelassung der Gnadengabe gebeten. Mit Rücksicht auf ihren elenden Gesundheitszustand wird nochmals für weitere 2 Jahre eine jährliche Gnadengabe von 75 Gulden mit dem Bemerken bewilligt, daß sie künftig in keinem Vortrag an den Kaiser mehr genannt werden dürfe. Der Hofkontrollor hat hierüber die Anweisung auszufertigen. f. 489 r v. 458 1738 Mai 1, Wien. Johann Ignaz Edler von Schwingheim, kaiserl. Kammerdiener, wird auf Grund des Intimates des Oberstkämmereramtes vom 26. April 1738 nach dem am 6. März 1737 verstorbenen Franz Niclas Helling vom 21. April 1738