Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 16. (1963)
MARX, Julius: Vormärzliches Schedenwesen
464 Julius Marx ledigt wurden, wird hier ein Überblick gegeben. In Salzburg wünschte ein Apotheker eine deutsche Ausgabe des „Belletristischen Europa“, eine Gräfin „Raspail der Selbstarzt“. Zschokkes „Stunden der Andacht“ begehrten ein Prager Landesadvokat sowie ein Hauptmann in Brünn, ein Venediger Arzt wollte eine Leipziger Ausgabe der Hebräischen Bibel. Ein adeliger Oberleutnant i. R. verlangte Bulwer, Pilger des Rheins, und „Paul Clifford“, die verboten waren, und „Devereux“ sowie „Der letzte der Barone“. Ein Venediger Augenarzt erreichte die Bezugsgenehmigung auf Werke von Nikolini und Leopardi und auf Coletta, Geschichte des Königreiches Neapel. Schwerere Kost waren Webers „Demokritos“, um den — nebst Brockhaus’ Lexikon — ein in Innsbruck Dienst tuender Praktikant der Wiener Polizeioberdirektion ansuchte, desgleichen Spinozas Werke und Byrons Tagebuch, die ein Pardubitzer Müller auf die „vorteilhafte Schilderung“ durch den Altgrafen Salm von Sedlnitzky zugestanden erhielt. Bemerkenswert sind die Ansuchen von Zeitungsherausgebern, von denen drei vorliegen. Adolf Bäuerle erbat in einem eigenhändig geschriebenen Schedengesuch vom 15. 12. 1847, daß man ihm fremde Zeitungen vor ihrer Zensurierung überlasse, damit er mit seinen Nachrichten nicht nachhinke; er wollte auch solche, die ihm bisher nicht bewilligt worden waren. Der Akt, vom Zensurreferenten Maltz behandelt, zeigt, daß man wohl sein Gesuch schon nach zehn Tagen positiv erledigte, ihm aber die Breslauer, Weser- und Schlesische Zeitung, die Leuchtkugeln und Mondo illustrato vorenthielt. Ähnlich war das Ansuchen der Ghelenschen Erben, die für den Redaktionsgebrauch der „Wiener Zeitung“ alle postamtlich zugelassenen Blätter und darüber hinaus eine Reihe von Journalen verlangten, die sie ohne vorgängige Zensur direkt von der Post beziehen wollten. Maltz beauftragte das Revisionsamt, ihm ihre Schedenbewilligungen der letzten drei Jahre vorzulegen; es stellte sich aber heraus, daß weder von der Redaktion noch vom Herausgeber solche erlagen. Von den angeführten Zeitungen sind die Kölner und Gervinus’ Deutsche Zeitung, ferner II contemporaneo mit Bleistift durchstrichen, was wohl bedeutet, daß man diese nicht zugestehen wollte 37). Der Indorsatvermerk ordnet an, daß die Akten erst wieder vorzulegen seien, wenn die Redaktionsübernahme durch die Professoren Heyßler und Stubenrauch entschieden wurde; ein Finalbericht fehlt. Die Redaktion des Pester Journals „Der Spiegel“ wollte gleichfalls, daß man ihr die bestellten ausländischen Blätter noch vor ihrer Zensurierung ausfolge. Der Zensurchef lehnte diese Bitte ab, weil nicht ersichtlich sei, um welche Zeitungen es sich handle und ob die Schriftleitung überhaupt zum Bezug verbotener ermächtigt sei. Daraufhin reichte Redakteur S. Rosenthal in Pest neuerlich (12. 6. 1847) ein; er führt in diesem Gesuch acht verschiedene französische Modejournale sowie acht andere Zeitungen an und bat, ihm wenigstens einen Teil davon vor der Zensur auszufolgen. Da es nach einem Vermerk am 30. 4. 1848 ad acta gelegt wurde, ist es offensichtlich nicht genehmigt worden 38). 3?) Nicht durchstrichen sind Leipziger Allgem. deutsche Zeitung, die Weserzeitung, die Berliner Zeitungshalle, der Schwäbische Merkur. 38) Modejoumale: Petit Courier des Dames; Moniteur de la mode; Modes