Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 16. (1963)

KÁLLAY, István: Einige Fragen der Stadtpolitik des Wiener Hofes in Ungarn zur Zeit Maria Theresias

Fragen der Stadtpolitik des Wiener Hofes in Ungarn zur Zeit Maria Theresias 157 daß Adelige von dem Dreißigst befreit sind — noch keine Contribution zahlten. Am 30. August 1768 machte Maria Theresia selbst die Bemerkung am Rande des Commissionssitzungsprotokolles, daß die in den Städten wohnenden Adeligen nur von der Taxa capitis, nicht aber von der nach ihren Häusern, Grundstücken und ihrem Handel fälligen Contribution befreit seien 20). Am 11. Julius 1766 verordnete Maria Theresia die Ausmessung der Grundstücke von Varasdin zur Bemessung der Contribution. Das Hand­billett erweiterte die Verordnung auf die Grundstücke und Häuser der Magnaten und Adeligen, die nach diesen den städtischen öffentlichen La­sten unterworfen waren21). 1767 beklagte sich Eisenstadt gegen Paul Esterhazy, der die städtischen Handwerker und Bürger aus den Jahrmärkten — unter dem Schloß — aussperrte und eigene Zünfte gründete. Am 17. Dezember 1767 nahm die Ungarische Hofkammer den Standpunkt ein, daß die Freistadt Eisenstadt als peculium regium zu schützen sei. Deswegen müssen die städtischen Handwerker und Handelsleute in den Jahrmarkt eingelassen werden22). Von der politischen Bedeutung der Städte kann in dieser Zeit keine Rede sein. Die Städte selbst hielten es für unwichtig, an den Landtagen teilzunehmen. Meist ersuchten die Städte — wegen der großen Kosten — in den Landtag keine Gesandten schicken zu müssen 23). Von dem Gegensatz zwischen Städten und Adeligen ist deshalb keine Spur zu finden, weil die Adeligen meist in den Magistraten der Städte mehrere Sitze bekleideten. Sogar in einigen Bergstädten, — die nach der allgemeinen Auffassung die höchst entwickelten waren — wie Briesen und Schemnitz, bestand die Hälfte oder mehr als die Hälfte der Ratsherren aus Adeligen. Ähnlich war auch die Lage in den anderen Freistädten. 1774 beklagte sich der Vormund von Skalitz, weil der Magistrat hauptsächlich aus Adeligen bestand24). Außer den Adeligen saßen auch ihre Angestellten und Beamten in den Stadtmagistraten. Am 30. August 1763 wurde das Rescript datiert, das von der Ungarischen Hofkammer einen Bericht verlangte, wer von den Ratsherren und Stadtbeamten wo und bei welcher adeligen Person gleich­zeitig ein Amt bekleidet. Es kam vor, — sagt das Rescript — daß einige Ratsherren und Stadtbeamten gleichzeitig bei dem Komitat und dem Grundbesitzer angestellt waren, wodurch die städtischen Interessen Nach­20) Ebendort Fasz. 26. Rote Nr. 510. Subd. 2. 93/1768. Okt. fol. 101 f. Ebendort Fasz. 26. Rote Nr. 523. Subd. 3. 41/1775. Jan. fol. 3—13v. 21) Ebendort Fasz. 26. Rote Nr. 508. Subd. 4. fol. 179 f. 22) Ebendort Fasz. 26. Rote Nr. 510. Subd. 3. fol. 61 f. 23) Ebendort Fasz. 26. Rote Nr. 506. Subd. 3. fol. 68. 8. Mai 1764 (Komorn). 21) Ebendort Fasz. 26. Rote Nr. 527. Subd. 4. 108/1776. Jan. fol. 88. Briesen. Ebendort Fasz. 26. Rote Nr. 517. Subd. 4. 138/1774. Jan. fol. 80—81. Schem­nitz. Ebendort Fasz. 26. Rote Nr. 530. Subd. 2. 122/1774. Apr. fol. 8—10. Skalitz.

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