Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 16. (1963)

KÁLLAY, István: Einige Fragen der Stadtpolitik des Wiener Hofes in Ungarn zur Zeit Maria Theresias

156 István Kállay gen. Dadurch könnten diese Dörfer aus den öffentlichen Lasten einen größeren Teil auf sich nehmen. d) Der Handel in den Ortschaften an der Donau und Theiß blühe auf, weil Mariateresienopel von der Donau nur sechs, von der Theiß nur zwei Meilen entfernt liegt. Am 10. Jänner 1777 lehnte die Ungarische Hofkammer das Ersuchen der Stadt wieder ab. Nach dem Standpunkt der Kammer wurden die Ver­dienste der Stadt schon genügend belohnt, als ihr das Marktprivilegium verliehen wurde. Die Bevölkerung der Stadt und Umgebung treibt keinen Handel, sondern nur Landwirtschaft. Die jetzigen Einnahmen des Fiscus belaufen sich auf 18,700 Gulden. Die Summe würde wesentlich abnehmen, wenn die Stadt ein Freistadtprivilegium bekäme. Die Commissio Mixta nahm sich des Gutachtens der Hofkammer an, und hielt die Erhebung der Stadt zur königlichen Freistadt für unnötig. Das Protokoll dieser Sitzung (26. März 1777) wurde von Maria Theresia persönlich durchgesehen. Sie machte die Bemerkung, daß die Bittschrift der Stadt weiterhin zu erörtern sei. Nach der Bemerkung Maria Theresias folgte noch eine Untersuchung der Sache. Sie hatte zur Folge, daß Maria­teresienopel am 4. März 1779 das Freistadtprivilegium bekam. Das Ablöse­geld wurde auf 266,666 Gulden — sehr hoch — festgelegt. Die Stadt zahlte außerdem jährlich 1000 Gulden census regius. Diese Summe wurde nach dem Abzahlen des Ablösegeldes noch erhöht19). Die Konzeption der absolutistischen Stadtpolitik in anderen Ländern — Stärkung des Bürgertums, um mit dessen Hilfe die Macht des Adels­standes einzuschränken — kam in der Stadtpoltik des Wiener Hofes in Ungarn nicht zur Geltung. Es gab sogar Gegensätze zwischen den Ade­ligen und den Städten, die aber nur wirtschaftlichen Charakter hatten. Einen Grund für Streitigkeiten boten der in den adeligen Häusern von Ade­ligen getriebene Weinausschank und Handel. Die Quellen, die sich mit solchen Streitigkeiten befassen, sind beinahe unübersehbar. Bei größeren Auseinandersetzungen gerieten die Akten vor die Commissio Mixta, die in den meisten Fällen den Streit vertuschte. Im Zusammenhang mit dem Handel wurde fast in jeder Stadt gestritten, weil die Adeligen — auf Grund des 37. Gesetzartikels 1514, der aussprach, 19) Ebendort Fasz. 26. Rote Nr. 506. Subd. 3. fol. 250. 8. Apr. 1765. Ebendort Fasz. 26. Rote Nr. 530. Subd. 1. 104/1777 Jan. fol. 133—137. Ebendort Fasz. 26. Rote Nr. 530. Subd. 1. 77/1777. Febr. fol. 168—178. Ebendort Fasz. 26. Rote Nr. 530. Subd. 1. 20/1777 Jun. fol. 419—462. Die Randbemerkung von Maria Theresia (fol. 462): „Ad primum befor ich meine Entschliessung ertheile, so ist dasjenige, was von der Commission, theils als nicht gehörig untersucht, und theils als nicht wohltunlich angegeben wird, annoch vorher näher zu erörtern, und in das Klare zu setzen, sodann aber mir das weitere Gutachten vorzulegen, de Reliquo placet.“ Ebendort Fasz. 26. Rote Nr. 530. 30/1777. Apr. fol. 251—263. Ebendort Fasz. 26. Rote Nr. 535. Subd. 1. 17/1779. März. fol. 186—224.

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