Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 16. (1963)

KÁLLAY, István: Einige Fragen der Stadtpolitik des Wiener Hofes in Ungarn zur Zeit Maria Theresias

Fragen der Stadtpolitik des Wiener Hofes in Ungarn zur Zeit Maria Theresias 155 Markt schloß die Hofkammer noch 1754 einen Vertrag, nach dem der Markt statt der früheren 380 Gulden Steuer jetzt 6300 Gulden zahlte. Nach dem Bericht der Hofkammer war dieser Vertrag sehr günstig. Vor allem ist es zu überlegen, — schrieb der Kammerbericht — ob der Markt noch mehr zahlen könnte, wenn ihm die Regalien (Wein-, Bier-, Schnapsausschank, Ziegelbrennerei, Mazellation, usw.) übergeben würden18). Den Zweck der Erhebung der Städte zur königlichen Freistadt zeigt am besten das Beispiel Mariateresienopel. Die Stadt ersuchte 1765 um die Erhebung; ihr Gesuch wurde jedoch auf Grund eines Kammerberichtes abgelehnt. Für das erneuerte Gesuch der Stadt wurde zwölf Jahre später durch kaiserliches Rescript eine neue Erörterung der Frage auf der Sitzung der Commissio Mixta verordnet. Dem Protokoll der Sitzung wurde auch die Bittschrift der Stadt beigelegt. Die Stadt bringt — um die Er­hebung zur königlichen Freistadt zu fördern — vor, daß sie sogar ver­schuldet sei, jedoch genug Mittel für die Verwaltung, Polizei, Gerichts­barkeit besitze. Die Stadt hat jährlich 10,000 Gulden Einnahmen, mehr als die meisten königlichen Freistädte. Diese Einnahmen würden sich nur vermehren, wenn die Stadt Freistadt wäre (durch die Bürger-, Visitations-, Gewichtstaxen). Die Stadt — heißt es in der Bittschrift — könnte jähr­lich in die Kasse der Kammer 12,000 Gulden als Ablösegeld für das Frei­stadtprivilegium zahlen. In dem Komitat gibt es sogar schon zwei Frei­städte (Sombor, Neusatz); das kommt aber in anderen Komitaten auch vor (z. B. Komitat Preßburg und Ödenburg). Mariateresienopel liegt von den zwei anderen Freistädten weit genug entfernt, sodaß sie ihnen nicht schade. Für die früheren Verdienste genießt die Stadt bereits mehrere Privilegien: sie übt sämtliche Regalien aus; in Hinsicht der Contribution ist sie aus der Zuständigkeit des Komitates ausgenommen. Die Stadt heißt aber noch immer „rustica communitas“; der Komitat droht den Bürgern mit Kerker- und Prügelstrafe. Aus diesem Grunde wollen angesehene, rechtskundige Leute in der Stadt kein Amt übernehmen. Die Bittschrift der Stadt faßt in vier Punkten die Vorteile der Erhebung zur königlichen Freistadt zusammen: a) Viele Fremde, Handelsleute, Handwerker kämen in die Stadt, weil dort jede Manufactur Umsatz finde. Die Bevölkerung vermehrt sich, wenn sie nicht als Bauer, Kammeruntertan, sondern als Bürger betrachtet wird. Dadurch wird sich die Nachfrage vermehren. b) Durch die Vermehrung der Bevölkerung wird sich die Contribution auch vermehren. Die Stadt könnte im Notfall eventuell größere Opfer zu­gunsten des Fiscus bringen. c) Die benachbarten Dörfer könnten ihre Produkte leicht verwerten, und die für ihren Haushalt und ihre Wirtschaft notwendigen Waren besor­18) Ebendort Fasz. 26. Rote Nr. 536. Subd. 1. 153/1779. Jul. fol. 42—42 v.

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