Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

MISKOLCZY, Julius: Das Institut für ungarische Geschichtsforschung in Wien und seine Publikationen

608 Rezensionen Offizialvertretung und deutsch-zentralistisch-traditionellen Ansprüchen eingegangen werden. Doch ist gerade hier in der Detailuntersuchung auf der Kronlandebene viel Wertvolles zu finden. Burian hebt mit Recht den gemäßigt-liberalen Charakter der legis­lativen Bemühungen von Kremsier und ihrer wahlrechtlichen Neuerungen hervor, die im wesentlichen von der städtisch bürgerlichen Ideologie der deutschen Revolution beeinflußt wurden. Wiederum wird man aber zu­stimmen können, wenn aufgezeigt wird, daß die Wahlrechtsordnungen doch auch weitgehend von den traditionellen historischen und sozialen Privi­legien und Einrichtungen der Kronländer bestimmt bleiben. „Bewußte wahl­rechtliche Benachteiligungen aus nationalen Motiven“ sieht Burian nur in Einzelfragen, die den Deutschen und Tschechen zur Last fallen. Nun wäre freilich eine Erörterung der Frage möglich und nützlich, inwieweit die Forderung nach Aufrechterhaltung der historisch-ständischen Gegeben­heiten mit ihrer Auswirkung auf die Bewahrung des Status quo in der Nationalitätenfrage als nationales Beiprodukt sozialer Interessen oder als unmittelbar bewußtes Richtziel anzusehen ist. Hier eröffnen sich noch manche interessante Fragestellungen für künftige Untersuchungen. Das Verdienst, die Geschichtsforschung an sie herangeführt zu haben, gebührt jedoch sicherlich Burians Arbeit, deren Wert durch die Heran­ziehung slawischer, besonders tschechischer Primär- und Sekundärquellen noch gesteigert wird. Eine einfachere Diktion hätte der wünschenswerten Verbreitung dieser Studie gewiß genützt. In diesem Sinne wäre auch die Ersetzung des wenig anziehenden und überdies vor 1867 kaum gangbaren Notbegriffes „Nationalitäten in Cisleithanien“ durch „österreichische Na­tionalitäten“ vorzuziehen gewesen. Burians Leser sind sich wohl ausnahms­los der Tatsache bewußt, daß die Reichstage von Wien und Kremsier mit ungarischen Fragen nicht befaßt waren. Unbeschadet dieses offenkundigen Umstandes ist aber die Verwendung von „Österreich“ und „österreichische“ in Bezug auf Reichstage und Nationalitätenproblem zumindest vor 1867 auch verfassungsrechtlich durchaus richtig. Die Akribie des Autors, die hier „in ihrem Ziel sich nur vergriff“, ist aber sonst seiner überaus ver­dienstlichen Arbeit in mehr als einer Hinsicht zu statten gekommen. Robert A. Kann (Princeton). W i e r e r Rudolf, Der Föderalismus im Donauraum. Verlag Hermann Böhlaus Nachf., Graz-Köln 1960 (= Schriftenreihe des Forschungsinstituts für den Donauraum, Band I). Hat man die umfangreiche Literatur vor Augen, die über das Viel­völkerreich der Habsburger und über die nationalen, staatsrechtlichen und wirtschaftlichen Probleme der einzelnen Völker im Donauraum geschrieben worden ist, so scheint in Anbetracht des sehr anspruchsvollen Titels der Umfang von 236 Seiten, einschließlich Register, für die vorliegende Arbeit etwas knapp. Tatsächlich handelt es sich hier aber gar nicht um eine aus­greifende historische Darstellung, sondern wie der Autor selbst sagt, um eine „wissenschaftliche Untersuchung der Ordnungskonzeptionen, die in den staatspolitischen Gesprächen der jüngsten Vergangenheit und Gegen­

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