Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

WINTER, Otto Friedrich: Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801–1806

300 Otto F. Winter 18.000 fl. Ertrag radiziert werden solle, worin er keine genügende Quali­fikation erblicken könne, und daß außerdem der Herzog von Arenberg es nicht der Mühe für wert gehalten habe, sich bei der Reichsversamm­lung um diese 2. Stimme zu bewerben („vorherzusehen ist es daher, daß diesem Antrag niemand beistimmen und daß kein Comitialgesandter den Beruf in sich verspüren wird, dem Herzog von Arenberg ... diese zweite Stimme gleichsam auf einem Kredenzteller zu präsentiren“), und ver­teidigte die Namhaftmachung der fränkischen und westfälischen Reichs­grafen katholischen Teils, die eindeutig für eine Kuriatstimme quali­fiziert seien, während gegen die Qualifikation von Colloredo und Kheven- hüller sich viele Einwände erhöben. Er sei als Komitialgesandter „immer verpflichtet, die Vorschrift seines höchst und hohen Committenten pünkt­lich, aber doch nicht blindlings zu befolgen“ und es sei daher ebenso seine Pflicht, auf Grund seiner besseren Geschäftskenntnis Irr- tümer seiner Auftraggeber zu korrigieren. Diese Auffassung billigte jedoch die Staatskanzlei nicht und erteilte ihm am 28. November neuer­lich eine scharfe Zurechtweisung: Es käme nicht auf Einzelheiten, son­dern auf die Herstellung der Stimmenparität an, sodaß man auf der 2. Stimme für Arenberg bestehen müsse. Im Übrigen würde er weiterhin „nicht wieder in einen solchen zweifehaften Fall kommen“, da Freiherr von Hügel, dem die Oberleitung der Komitialangelegenheiten anvertraut sei, nun in Regensburg weile108). Während die Reichstagssitzungen — und damit die Ablegung weiterer Voten — eine kurze Unterbrechung erfuhren, war die diplomatische Tätigkeit umso reger. Sie konzentrierte sich auf die wenigen, die noch keine eindeutige Stellungnahme bezogen hatten. Zu diesen gehörte vor allem der Kurerzkanzler Dalberg, von des­sen Stimmabgabe und vor allem Einstellung zu einer „itio in partes per majora“ für die kaiserliche und österreichische Seite viel abhing. Vor allem Graf Stadion bemühte sich, anknüpfend an seine früheren, engen Beziehungen zum Mainzer Hofe, die Auffassung Dalbergs und des Direk­108) Weisung vom 28. November 1803, StK., Regensburg, österr. Gesandt­schaft, Weisungen, Fasz. 14, fob 108. — Bericht Hügels vom 28. November 1803 über seine am 27. November erfolgte Ankunft, StK., Regensburg, Prinzi­palkommission, Berichte, Fasz. 8, fol. 429—430. — Fahnenberg hatte übrigens noch am 25. November berichtet (StK., Regensburg, österr. Gesandtschaft, Be­richte, Fasz. 241, fol. 280—282), daß der arenbergische Gesandte Freiherr Schmitz zu Grollenburg ihm mitgeteilt habe, daß er von seinem Auftraggeber, der ja seine Fürstenwürde aufgegeben habe, schon seit drei Jahren keinen Gehalt beziehe und mehr als ein halbes Jahr nicht mehr mit ihm korrespondiert habe, sodaß er gar nicht votieren werde. Damit wollte Fahnenberg wohl seine Ab­lehnung der 2. Stimme für Arenberg unterstreichen — er zeigt aber auch ein­drucksvoll, wie wenig gefestigt die Gefolgschaft Österreichs in dieser Ausein­andersetzung war. — Die Bewerbung Arenbergs um die 2. Stimme erfolgte am 5. Dezember 1803 (Bericht Fahnenbergs vom 6. Dezember, StK., Regensburg, österr. Gesandtschaft, Berichte, Fasz. 241, fol. 389—394, und Anm. 94), die Abstimmung in der Stimmensache am 9. Dezember (vgl. S. 301).

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