Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

AUER, Erwin M.: Die Präbende des Ordens vom Goldenen Vlies

16 Erwin M. Auer diese Stiftung alle durch selbe vor geschriebene Eigenschaften besitzen, und dann unter Anschluß einer Tabelle und des Stiftbriefes einen neuer­lichen Vorschlag unterbreite 10°). Der Ordenskanzler leitete im Sinne dieser Weisung die bereits gesammelten Gesuche sowie eine inzwischen neueinge- langte Bittschrift101) unter dem Datum 28. Jänner 1831 an den Präsiden­ten der obersten Polizei- und Zensur-Hofstelle Joseph Grafen Sedlnitzky zur Überprüfung weiter, der am 26. April diesbezügliche Gutachten, die er theils vermittelst der betreffenden Länder-Chefs und Polizeydirektorén, theils in anderen vertraulichen Wegen gesammelt hatte, zur Verfügung stellte 102).Freiherrn von Münch-Bellinghausen war es jedoch nicht mehr vergönnt, diese Gutachten auszuwerten, da er in verhältnismäßig jungen Jahren am 27. Juni 1831 starb 103). Obwohl Kabinettsdirektor Anton Martin seitens des geheimen Kabinetts, das ja die Geschäfte der Ordenskanzlei zu führen hatte, sich in der Präben- denangelegenheit bemühte, war auch ihm nicht sogleich ein Erfolg beschie- den. Er legte am 10. März 1832 dem Kaiser nochmals den Münchschen Vor­trag vom 11. August 1830 vor, schloß die 1831 verlangten Beilagen (Gut­achten des Grafen Sedlnitzky, Competententabelle sowie einen Stiftbriefs- Entwurf) an, wies darauf hin, daß ein Bewerber inzwischen verstorben war, und bat neuerlich um die Entscheidung des Ordenssouverains 104). Der staatsräthliche Referent und spätere Ordenskanzler Dr. Albert von Heß, der die Ah. Resolution auszuarbeiten hatte, fand bei der Durchsicht der Vortragsanlagen, daß ein vom verstorbenen Ordenskanzler Freiherrn von Münch als berücksichtigenswert beurteiltes Gesuch im Martinschen Vortrag nicht mehr behandelt war, und schlug als Zwischenbescheid den vom Kaiser am 18. Juli 1832 unterfertigten Auftrag vor: Es ist mir vorläufig aufzu­klären, warum des in dem Voracte Zahl 3435 vom Jahre 1830 erwähnten Com- petenten Kaspar Graf Koreth105), von dem auch kein Gesuch vorliegt, in den Polizey-Auskünften und in dem vorlieg enden Vortrage nicht mehr erwähnt wird 10°). Kabinettsdirektor Martin war durch eine längere Entfernung von Wien im allerhöchsten Dienste verhindert107), den erhaltenen Auftrag so­fort auszuführen, betrieb aber die Präbenden-Angelegenheit unmittelbar nach seiner Rückkehr, indem er sowohl bei dem Direktor der Staatsrats­i°°) Ebenda, fol. 224v und 227v. 101) ZI. l/TO/1831. 102) ZI. 2/TOT832, fol. 19 und 26. 103) Protokollvermerk zu ZI. 8/TO/1831. u>4) ZI. 2'TOT832, fol. 13 bis 16 und 27. >°5) Der Gesuchsakt 20/TOT830 fehlte schon vor 1872. Aus ZI. ll/TO'lSSO, fol. 225v und f. geht hervor, daß die geborene Freiin von Dillon als Gattin des als Unterleutnant schwer verwundeten und später gelähmten Kaspar Grafen Coreth um eine Präbende angesucht hatte. 10°) ZI. 2 TO'1832, fol. 17v und 27v. 107) ZI. 9/TO/1834, fol. 71v.

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