Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)
AUER, Erwin M.: Die Präbende des Ordens vom Goldenen Vlies
Die Präbende des Ordens vom Goldenen Vließ 17 Kanzlei von Pittrich 108) als auch in der Polizeihofstelle 109) nach dem vom Kaiser urgierten Gesuch forschen ließ. Es war jedoch nicht aufzufinden. Daher arbeitete Martin als Stellvertreter des Ordenskanzlers uo) unter dem Datum 23. Dezember 1833 einen neuen Vortrag aus, in dem er vorerst von den vergeblichen Bemühungen berichtete, den Verbleib eines Gesuches des Grafen Coreth festzustellen; er trug keine Bedenken, diesen Bewerber trotzdem für eine Präbende vorzusehen. Hinsichtlich der übrigen Vorschläge stützte sich der Kabinettsdirektor auf die Gutachten des Grafen Sedlnitzky vom Jahre 1831 und strich lediglich einen weiteren inzwischen verstorbenen Competenten m). Dr. von Heß, der auch über diesen Martinschen Vortrag zu referieren hatte, wies auf Grund eigener Erhebungen nach, daß Graf Coreth ebenfalls bereits und zwar im Jahre 1831 verstorben war; im wesentlichen fand er an den weiteren Vorschlägen Martins nichts auszusetzen112). Die Entschließung des Kaisers, mit der er als Ordenssouverain die ersten 10 Präbenden endgültig verlieh, trägt das Datum 9. März 1834 113) und drei Tage später wurde der Zahlmeister der Ah. Fondskassa Karl Ritter von Scharff angewiesen, diese Stipendien bis zu ihrer entsprechenden Dotirung aus der Privatkasse quartalweise zu bezahlen114). Die Ordenskanzlei fertigte die Dekrete aus 115) und zwar für I. Verleihung vom 9. März 1834 1. Josef Freiherr von Szörényins); f 18. August 1836 117), 2. Alois Graf von Pötting und Persing118); f 27. August 1859 119), 3. Josef Freiherr von P r a n d a u U8) ; f 9. Mai 1857 12°), 4. Franz Graf von Gallér 118); t 12. Oktober 1859 121), tos) Ebenda, fol. 71 f.: Eurer Majestät ist es ohnehin bekannt, daß der verstorbene Ordenskanzler Freiherr von Münch gleich nach seiner Ernennung zu jenem Amte [1823] das ganze Ordens-Archiv, welches früher im Lokale des geheimen Kabinets aufbewahrt war, mit Allerhöchstem Vorwissen und Genehmigung zu sich [in die geheime Haus-, Hof- und Staatskanzlei] genommen, und der Aufsicht des dermaligen Hofraths von Pittrich anvertraut habe, wo dasselbe sich auch noch zur Stunde [1834] befindet. 199) ZI. 5/TO/1833. 119) ZI. 9/TO/1834, fol. 84v. in) Ebenda, fol. 71 bis 74, 89. na) Ebenda, fol. 83 bis 87. ns) Ebenda, fol. 87 und 89. 114) Ebenda, fol. 80. ns) Ebenda, fol. 75 und Abb. 4. no) ZI. l/TO/1831 und 9/TO/1834. nr) ZI. 63/TO/1841 und 77^^0/1842. ns) ZI. ll/TO/1830 und 9/TO/1834. no) ZI. 7 und 10/TO/1860. Í20) GDFonde, Liquidatursbuch der k. k. Privat-Cassa v. J. 1843—1853, Nr. 482, fol. 205v. 121) ZI. 13 und 17/TO/1859. Mitteilungen, Band 15 2