Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)
WINTER, Otto Friedrich: Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801–1806
Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801—1806 291 Die Behandlung der Stimmensache durch den Reichstag sollte nicht so schnell in Gang kommen: Das Hofdekret kam zwar am 8. Juli beim Reichsdirektorium zur Diktatur, wurde vom Kurfürstenkolleg am 22. August in Verlaß genommen, während es im Fürstenrat am 11. Juli zur Proposition gestellt, sogleich aber beschlossen wurde, in die Beratung darüber erst nach den üblichen, jetzt eben beginnenden Sommerferien einzutreten85 *). Das reichsstädtische Kollegium erhob Ende Juli Vorstellungen wegen seines Mitbestimmungsrechtes in dieser den ganzen Reichstag angehenden Materie, denen auch teilweise Rechnung getragen wurde89). Mittlerweile konnten, nach Überwindung sämtlicher formellen und zeremoniellen Klippen, die neuen Kurfürsten introduziert und ihre Gesandten am 22. August 1803 legitimiert werden, da sich auf sie das kaiserliche Veto nicht bezog87); damit war das Kurfürstenkolleg in der Zusammensetzung, die der Reichsdeputationshauptschluß festgelegt hatte, an der auch die Übertragung der katholischen Kurwürde des Hauses Habsburg-Toskana von Salzburg auf Würzburg durch den Preß- burger Frieden vom 26. Dezember 1805 zahlenmäßig nichts änderte, aktionsfähig geworden, wie dies für das Städtekollegium schon seit Anfang 1803 zutraf. Letzteres wurde durch den Übergang Augsburgs an Bayern, ebenfalls infolge des Preßburger Friedens, mit den 5 verbleibenden Mitgliedern rein protestantisch. Auch im Fürstenrat trug man der durch das Kommissionsdekret und Hofdekret gegebenen Lage Rechnung, indem der Legitimation der Besitznachfolger zu schon im Aufziehen wollen und auf dem Verlangen beharren, daß der zahlreichere von ihnen dem minder zahlreichen die Mehrheit der Stimmen in allen Reichs-Collegien abtrete und überlasse, so wird die Welt und Nachwelt den Entschluß Sr. Majestät billigen, wenn sie einem solchen Verlangen das Mittel, obschon ungern, entgegensetzen, welches Ihnen als Reichsoberhaupt gebührt...“ Wie aus dem Begleitschreiben an Fahnenberg (a. a. O., fol. 118) hervorgeht, war diese Weisung dazu bestimmt, zur Kenntnis der Öffentlichkeit zu gelangen und diese für den kaiserlichen Standpunkt einzunehmen. — Was Preußen anbelangt, hatte Minister Hardenberg in einem Erlaß vom 26. August 1803 dem Vorschlag des Grafen Görz, nach dem Grundsatz der Toleranz die Stimmen der säkularisierten Reichsfürstentümer als katholische weiterzuführen, die Zustimmung verweigert (Helge 1, a. a. O., S. 471. Teilweise Abschrift als Beilage zu einem Bericht des Freiherrn von Hügel vom 29. Oktober 1803, StK., Regensburg, Prinzipalkommission, Berichte, Fasz. 8, fol. 419—426). 85) Bericht Colloredos vom 11. Juli 1803, StK., Regensburg, böhmische Gesandtschaft, Berichte, Fasz. 152, fol. 313—314. — Berichte Fahnenbergs vom 9. und 11. Juli 1803, StK., Regensburg, österr. Gesandtschaft, Berichte, Fasz. 240, fol. 570—578 bzw. 581—582. — S c h e 1 h a ß, a. a. O., S. 60. 89) S ch e 1 h a ß, a. a. O., S. 60 ff. — Berichte Fahnenbergs vom 16. August 1803, StK., Regensburg, österr. Gesandtschaft, Berichte, Fasz. 240 fol. 643—650 und vom 7. November 1803, ebenda, Fasz. 241, fol. 89—90. Bericht Hügels vom 3. Dezember 1803, Reichskanzlei, Prinzipalkommission, Berichte, Fasz. 17, fol. 423—431. 87) Heigel, a. a. O., S. 471; ausführlicher Schelhaß, a. a. O., S. 17—35. 19*