Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)
WINTER, Otto Friedrich: Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801–1806
292 Otto F. Winter rufzettel enthaltenen säkularisierten Stimmen nichts in den Weg gelegt wurde, eine Maßnahme, auf deren Unvermeidbarkeit Fahnenberg schon früher und jetzt neuerlich hingewiesen hatte88). Die badischen „Ersatzstimmen“ für Straßbui'g und Speyer, die als „Ettenheim“ und „Bruchsal“ nicht im Aufrufzettel standen, konnten allerdings nicht aktiviert werden, ebensowenig wie die von Fahnenberg in Vorschlag gebrachten neu kreierten Stimmen der tatsächlichen Verlustträger am linken Rheinufer, wenn sie neue Namen hatten — Arenberg und Salm, die mit ihren bisherigen Namen auf neue Territorien „versetzt“ worden waren, zählten nicht zu diesen —, weil sich daraus zu weitführende Folgen ergeben hätten88»). Die Auffassung, daß sich dadurch eine Verschiebung zugunsten der Katholiken ergebe (11 katholischen Besitznachfolgern standen 7 protestantische gegenüber), ist wohl richtig, übersieht aber, daß von den 11 katholischen Voten 6 an das zur antiösterreichischen Partei gehörende Bayern fielen. Am 20. August 1803 nahm das Reichsdirektorium die Legitimation des neuen kursalzburgischen Gesandten Freiherrn von Nordeck zu Rabenau auch für Eichstätt und Berchtesgaden an, am 21. August die des Grafen Görz für Hildesheim und Paderborn von Seiten Preußens, für Konstanz von Seiten Badens, für Fulda und Korvey von Seiten Nassau-Oraniens, die des bayrischen Komitialgesandten Freiherrn von Rechberg für Augsburg, Bamberg, Würzburg, Freising, Passau und Kempten und die des kurbraunschweigischen Gesandten von Reden für das nunmehr ohne Alternation Hannover zugehörige Votum Osnabrück; erst am 31. Oktober 1803 legitimierte sich der kurwürttembergische Gesandte Freiherr von Seckendorf für Ellwangen und schließlich, am 14. November, dem Tage des Beginns der Verhandlungen über die Virilstimmensache, Fahnenberg im Namen Österreichs für die Voten Brixen und Trient89). An diesem Tage präsentierte sich der Reichsfürstenrat in der Zusammensetzung der aktiven Stimmen, die bis zur Auflösung des Reiches in Kraft blieb. Es votierten 80 Stimmen, 29 katholi88) S. unten S. 296 und Bericht vom 11. Juli 1803, a. a. O. — Es ist allerdings nicht richtig, wenn er an letzterer Stelle behauptet, daß sich „die protestantischen Besitzer dieser Entschädigungsstimmen“ schon vor diesem Zeitpunkt legitimiert hätten; dies trifft nur für Salzburg und Regensburg (s. oben S. 276 f.) zu. 88a) Dasselbe galt für die vorgesehenen kursächsischen Stimmen, die schon einmal bestanden hatten und daher „readmittiert“ werden mußten (Bericht Fahnenbergs vom 8. Oktober 1803, StK., Regensburg, österr. Gesandtschaft, Berichte, Fasz. 241, fol. 4—8). Dem kursächsischen Kompromißvorschlag, einen neuen Aufrufzettel mit 100 Stimmen zu verfassen, in dem an Stelle der erloschenen, linksrheinischen Stimmen Ersatzstimmen in der Reihenfolge des § 32 eingesetzt werden sollten, konnte aus demselben Grunde nicht entsprochen werden (Bericht Fahnenbergs vom 17. Oktober 1803, a. a. O., fol. 21—26). 89) Daten nach dem Manuskript des 3. Bandes des „Repertoriums der diplomatischen Vertreter aller Länder“, a. a. O.