Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

WINTER, Otto Friedrich: Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801–1806

288 Otto F. Winter ersten Male zwei der theoretischen Möglichkeiten auf, das Stimmenver­hältnis zwischen den konfessionellen Gruppen auszugleichen oder sogar die katholische Mehrheit wiederherzustellen, nämlich vorläufige Sistie­rung oder völlige Reduktion der durch den Deputationshauptschluß den Protestanten zugebilligten Stimmen; eine 3. enthält die Weisung an Frei­herrn von Hügel vom 5. März 1803 76) : Durch Vermehrung der katholi­schen Stimmen bei Beibehaltung der protestantischen gemäß § 32 des Deputationshauptschlusses die Parität zu erreichen. Am Kaiserhofe hatte man sich zunächst zu diesem Vorschlag der Reichshofkanzlei, der schon Ende Jänner 1802 konzipiert wurde, beifällig geäußert und nur bemän­gelt, daß immer noch ein Vorsprung von 8 (tatsächlich 9!) protestan­tischen Stimmen bestehen bleibe; zum Ausgleich dieses Mißverhältnisses wurde die Weglassung oder vorläufige Suspendierung protestantischer Stimmen oder auch die weitere Einführung katholischer — hier wird namentlich nur das untere Fürstentum Passau für Kursalzburg genannt —, eventuell auch für das Erzhaus, nicht aber für Bayern, in Vorschlag gebracht. Schon hier ist zu sehen, daß sich die österreichische Politik zwar auf das Ziel der Stimmenparität, nicht aber auf einen bestimmten Weg zu deren Durchsetzung festgelegt hatte. Es gab ja auch allzu große Hindernisse gegen die konsequente Verfolgung nur einer der aufge­zeigten Möglichkeiten. Wie man sich wohl bewußt war77), wäre die Weg­lassung auch nur einer der schon namhaft gemachten protestantischen Stimmen, sei es vorläufig oder auf Dauer, auf den unüberwindlichen Widerstand des protestantischen Religionsteiles unter der Führung Preu­ßens gestoßen; dazu kam, daß immer noch neue protestantische Bewerber um Virilstimmen auf den Plan traten78). Der Vermehrung katholischer Stimmen wieder waren Grenzen gesetzt durch die mangelnde Zahl quali­fizierter Bewerber79). Das kaiserliche Hofdekret vom 30. Juni 1803, das 7«) Abgedruckt im Anhang, Nr. 1, Beilage (Entwurf der Weisung von Ende Jänner 1803). — S. auch Tabelle im Anhang, Nr. 4. 77) Weisung an Hügel vom 30. Juni 1803, abgedruckt im Anhang, Nr. 2, S. 5 f. 78) Lippe-Detmold am 18. Jänner 1803 (Bericht Fahnenbergs vom 5. Jänner 1803, StK., Regensburg, österr. Gesandtschaft, Berichte, Fasz. 240, fol. 215—224), Wied-Runkel am 26. Februar 1803 (S c h e 1 h a ß, a. a. O., S. 37, Anmerkung 23), Sachsen-Meiningen um ein eigenes Votum, anstatt des bisher mit Sachsen-Koburg gemeinsamen geführten, am 10. Juni 1803 (Bericht Fahnenbergs vom 12. Juni 1803, a. a. 0., fol. 554—557), Sayn-Wittgenstein am 25. Oktober 1803 (Bericht Fahnenbergs, a. a. O., Fasz. 241, fol. 117—122), der König von Schweden wegen Rügen am 24. Dezember 1803 (Bericht Stadions vom 21. Jänner 1804, StK., Regensburg, böhmische Gesandtschaft, Berichte, Fasz. 152, fol. 72 f.). 79) Dies ist der eigentliche Grund für die großen Verschiebungen bei den Vorschlägen für die Zusammensetzung des katholischen Religionsteiles, wie sie aus den Anmerkungen zu der Tabelle im Anhang, Nr. 4, und aus den dies­bezüglichen Textstellen zu entnehmen sind. Der Reichsvizekanzler Fürst Collo- redo selbst berichtete in den im Anhang, Nr. 1 und 2, abgedruckten Weisungen

Next

/
Oldalképek
Tartalom