Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

WINTER, Otto Friedrich: Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801–1806

Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801—1806 281 Stimmen an. Bayern möge allerdings angesichts der 10 ihm zugespro­chenen Stimmen zum Verzicht auf die Ansprüche auf Voten wegen Nieder­bayern und Oberpfalz gebracht werden; neben Österreich könne auch Salzburg neuerlich die alte Forderung auf Voten für die Suffraganbischöfe von Gurk, Chiemsee, Seckau und Lavant erheben, Schwarzenberg wegen Klettgau. Die schon früher zur Aufnahme empfohlenen Fürsten von Lam- berg, öttingen und Löwenstein-Wertheim könnten nun introduziert werden. Eine Tabelle über die drohende, ungünstige Zusammensetzung des Reichs­tages nach dem „plan général“ unterstreicht die Dringlichkeit dieser Maßnahmen. Fahnenberg rühmt sich in einem folgenden Bericht, daß seine Ausführungen im Reichstag den Mainzer Direktorialgesandten, Frei­herrn von Albini, so beeindruckt hätten, daß er bei der Reichsdeputation die Vermehrung der österreichischen Stimmen im Fürstenrat beantragt habe, wobei ihm die einhellige Zustimmung der anderen Deputierten zuteil wurde61). Die immer wieder neu eingebrachten Stimmenbewerbun­gen, vornehmlich protestantischer Häuser, verschlechterten die Position der österreichisch-katholischen Fraktion weiter und veranlaßten Fahnen­berg, unter dem Datum vom 22. November 1802 eine zusammenfassendes „Verzeichnis der katholischen Kandidaten“ — mit 20 neuen Virilstim­men außer den 6 österreichischen, und 3 neuen Kuriatstimmen — und ein „Schema votorum“ unter Berücksichtigung dieser Vorschläge der Staatskanzlei zu unterbreiten62). Auf katholischer Seite scheinen darin auf: Österreich mit 9 Voten — zu den schon genannten kommen Mähren und Burgau —, Kursalzburg-Toskana mit 8 — Salzburg, Trient, Brixen, Berchtesgaden und die oben genannten 4 Salzburger Eigenbistümer —, Kurbayern mit 12 — zu den bestehenden drei Stimmen Niederbayern, Oberpfalz und 7 Voten säkularisierter Reichsstände, der Bistümer Bam­berg, Würzburg, Augsburg, Passau, Freising, Eichstätt und der Abtei Kempten —, Fürstenberg mit 3, Hoch- und Deutschmeister, Kurerzkanz­ler, Johannitermeister, Modena, Schwarzenberg, Thurn und Taxis und schwäbische Grafen mit je 2, dazu neben den schon vertretenen Fürsten­häusern die im Vorstehenden als geeignet angegebenen mit je 1. Dadurch wären die zu diesem Zeitpunkt bei der Reichsdeputation geltend gemach­ten 68 protestantischen Stimmen mit 69 um eine majorisiert worden. Die Situation war nicht dazu angetan, einem solchen Projekt nach­61) Bericht Fahnenbergs vom 19. Oktober 1802, StK., Regensburg, österr. Gesandtschaft, Berichte, Fasz. 239, fol. 209—210. — Tatsächlich hatte Kur­mainz in der 15. Sitzung der Reichsdeputation die Vermehrung der österreichi­schen Stimmen in Vorschlag gebracht und Preußen, Bayern und Württemberg in der 16., Kursachsen in der 28. Sitzung die Berechtigung dieser Forderung anerkannt. In derselben 15. Sitzung beantragte Kurmainz auch die Zuteilung von Virilstimmen an Kursachsen. — Reichskanzlei, Prinzipalkommission, Wei­sung vom 25. November 1802, fol. 163. Hoff, a. a. O., II, S. 84. 62) StK., Regensburg, österr. Gesandtschaft, Berichte, Fasz. 239, foL 165—173. — Vgl. Tabelle im Anhang, Nr. 4.

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