Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

WINTER, Otto Friedrich: Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801–1806

280 Otto F. Winter je einer Virilstimme an die Linien Salm-Salm und Salm-Kirburg, die bisher zusammen eine Stimme alternierend geführt hatten, und der For­derung nach neuen Virilstimmen für Nassau-Usingen, Nassau-Weilburg und Leiningen, sodaß den letztgenannten drei protestantischen Stimmen nur eine katholische, die 2. für das Haus Salm, gegenüberstand 57). Fahnen­berg beschäftigte sich in seinem Bericht vom 6. Oktober 1802 58) mit den Auswirkungen dieser Note hinsichtlich des Stimmenverhältnisses im Reichs­fürstenrat, das er — fast genau entsprechend den später tatsächlich gege­benen Verhältnissen — mit 80 katholischen und 54 protestantischen Stim­men berechnete. Er verwies insbesondere darauf, daß Österreich nur mehr eine Stimme haben werde, dagegen Preußen 11, Bayern 10, Hannover und Baden je 7, und stellte fest: „Eine einzige Stimme in einem Collegio, worin die Stimmen gezählt, nicht abgewogen werden, ist augenfällig höchst unbedeutend“. Um die Position Österreichs zu stärken, das, „da von Bayern sich wenig zu versprechen, nur 19 getreue Adhärenden ... zählen“ könnte, schlug er die Wiederaufnahme der früheren Ansprüche Österreichs auf weitere Voten — „für Ober- und Niederösterreich, für Steiermark, Kärn­ten und Krain, wie auch für Tyrol und Vorderösterreich“ — vor, dazu die Neuzulassung katholischer Fürsten, wie „Bathiany, Clary und Aldrin- gen, Esterházy, Kinsky, Lamberg, Paar, Portia usw.“ Der kurz darauf, am 8. Oktober 1802, von den vermittelnden Mächten der Reichsdeputation vorgelegte „plan général“, der die katholischen Stim­men auf dem Stand der Note vom 18. August beließ, während er weitere 6 protestantische Stimmen — darunter 2 für Preußen — vorsah und sich die Einbringung eines Nachtrags über geeignete Stimmen vorbehielt, ver- anlaßte Fahnenberg, nachdem er am 11. Oktober kurz auf die weitere Verschlechterung der Situation hingewiesen hatte59), im Bericht vom 16. Oktober °°) um Weisung zu bitten, wie er sich hinsichtlich des Auf­rufs der Stimmen verhalten solle; dieser müsse nach dem bisherigen Auf­rufzettel bis zur Ratifikation des Hauptschlusses erfolgen, er nehme aber nicht an, daß die zu säkularisierenden geistlichen Fürsten „sich noch einmal votando vernehmen .. . lassen“, sodaß der entscheidende Schluß ohne sie gezogen werden könnte. Es sei ihnen „nicht zuzumuthen, ihr Todesurtheil selbst mitzusprechen und in den Verlust ihrer Lande aus­drücklich einzuwilligen“. Auf die Führung der linksrheinischen weltlichen Stimmen werde man erst dann verzichten, wenn die Entschädigungsstim­men aktiv geworden wären. Als Abhilfe gegen die drohende übergroße protestantische Majorität sieht er wieder eine Vermehrung der katholischen 57) Beilagen, a. a. 0., 1. Band, S. 30. — Vgl. Tabelle im Anhang, Nr. 4. ss) StK., Regensburg, österr. Gesandtschaft, Berichte, Fasz. 239, fol. 246 bis 247. 59) StK., Regensburg, österr. Ges., Berichte, Fasz. 239, fol. 240—241. — Vgl. Tabelle im Anhang, Nr. 4. «») Ebenda, fol. 211—235.

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