Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)
WINTER, Otto Friedrich: Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801–1806
278 Otto F. Winter gierten, die auch von dem kursächsischen Vertreter in vielem geteilt wurde, erzielte nur relativ geringfügige Modifikationen, sodaß auch Österreich sich zu direkten Verhandlungen mit Paris entschließen mußte, um seine Ansprüche, soweit sie für eine besiegte Macht überhaupt geltend gemacht werden konnten, durchzusetzen; das in der Konvention vom 26. Dezember 1802 niedergelegte Ergebnis ermöglichte dann in der 46. Sitzung der Reichsdeputation das Zustandekommen des Hauptschlusses vom 25. Februar 1803. Was die Zusamensetzung des Reichstages anbelangt, war das Entschädigungsprinzip, das für die jeweils am linken Rheinufer verlorengehenden Stimmen den Verlustträgern rechtsrheinische geistliche Stimmen hätte zuweisen müssen, schon in der Note vom 18. August 1802 * 51) entscheidend durchbrochen. Es wurden darin Reichsständen, die keine Stimmen eingebüßt hatten, wie Preußen, Baden, Nassau, die Voten der ihnen zugeteilten geistlichen Fürstentümer zuerkannt, auch Bayern erhielt sechs neue Stimmen anstelle der vier verlorenen, während für Österreich keine Kompensation vorgesehen war, da Brixen und Trient an den Großherzog von Toskana fallen sollten, der außerdem Salzburg und Berchtesgaden zugesprochen erhielt. Ebenso war die Erhebung der neuen Kurfürstentümer kein aus dem Frieden von Lunéville ableitbarer Verhandlungsgegenstand: Die Note sah die Installierung von Baden, Württemberg und Hessen-Kassel im Kurkolleg vor, denen erst nach der Konvention mit Österreich Kursalzburg vorangestellt wurde, während die von Rußland unterstützte Bewerbung Mecklenburgs nicht durchdrang, sodaß es im § 31 des Hauptschlusses bei den 4 neuen Kurstimmen verblieb 52). Auch der in einem Gutachten Fahnenvor der alten Rheinfront liegenden Staaten Baden und Württemberg wie mit Preußen gaben diesen Fürsten reichlich von dem geistlichen Lande, schließlich (Sperrung von mir!) rettete sich auch der Kaiser auf die Planke des französisch-russischen Planes.“ — Dagegen behauptet S r b i k, a. a. O., S. 14 bzw. 147: „Der Kaiser selbst ging mit Säkularisationen und Gebietstausch voran und die Kleineren folgten in Furcht und Schwäche dem Beispiel des Feilschens und Raffens“, ähnlich wie Bitterauf Th., Geschichte des Rheinbundes, I, Die Gründung des Rheinbundes und der Untergang des alten Reiches, München 1905, S. 208 (ein Zitat aus Häberlin, Teutsches Staatsrecht, 1802): „Es ist in der Tat traurig, daß das Haus Österreich den kaiserlichen Gerechtsamen immer den ersten Stoß versetzt. Ist es alsdann ein Wunder, wenn Brandenburg dem österreichischen Beispiel folgt, und dann Bayern auf diese, Hessen-Fulda u. a., selbst Hohenlohe, sich wieder auf die bayerischen Vorgänge berufen?“ — Die Verfolgung des historischen Ablaufes (vgl. S. 292) kann nur die Feststellung der beiden erstgenannten Autoren bestätigen, während die Auffassungen Srbiks und Bitteraufs auf einseitigen Stellungnahmen von Gegnern Österreichs fußen. 51) Beilagen zum Protokolle der außerordentlichen Reiehsdeputation zu Regensburg, 1. Band, Regensburg 1803, Beilage VII/VIII, S. 19 ff. — Vgl. Tabelle im Anhang, Nr. 4. 52) Beilagen etc., a. a. O., 1. Band, Beilage VII/VIII, S. 28; Plan général vom 8. Oktober 1802, Beilagen etc., a. a. O., 2. Band1, Beilage CVII/CVIII, § 31, S. 39. Noten der vermittelnden Herren Minister, die Zusätze und Modifikationen